Wie man die richtigen Proben für einen Hund-Allergietest sammelt und was man vermeiden sollte
13. April 2024 – 13:50 | No Comment

Die Vorbereitung und Durchführung eines Allergietests bei Hunden erfordert Sorgfalt und Präzision, insbesondere wenn es um die Sammlung der richtigen Proben geht. Eine korrekte Probenentnahme ist entscheidend, um zuverlässige Testergebnisse zu erzielen und die spezifischen …

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Gewaltfreiheit und Qualitätssicherung in der Hundeausbildung

Hinzugefügt von Redaktion TierarztBLOG am 8. März 2012 – 08:00No Comment

Wien – Mit 1. April 2012 tritt eine vom für Tierschutz zuständigen Bundesministerium für Gesundheit erlassene Verordnung über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden in Kraft.
Wichtigstes Novum: Hundetrainern kann ein Gütesiegel, das sie als “tierschutzqualifiziert” auszeichnet, verliehen werden, wenn sie die Aus- und Fortbildungskriterien erfüllen sowie eine kommissionelle Prüfung bestehen.

Die Ausbildungsinhalte legen besonderen Wert auf Faktoren wie moderne Lerntheorie, Maßnahmen zur Stressvermeidung von Hunden, Ausdrucksverhalten von Hunden, Sozialverhalten oder artgerechte Haltung. Mindestens zwei Jahre praktische Erfahrung in der Arbeit mit Hunden ist Voraussetzung. Alexander Willer, Vizepräsident des Verbands pro-tier und Leiter der Arbeitsgruppe “Gewaltfreiheit in der Hundeerziehung”:
“Eine Qualitätssicherung für die Bezeichnung Hundetrainer ist schon lange überfällig, einerseits um einen unkontrollierbaren Wildwuchs zu verhindern, andererseits um die immer noch praktizierten, auf Gewalt und Unterordnung aufbauenden Hundeausbildungsmethoden als nicht tierschutzkonform zu kennzeichnen.”
Dass die für die Verleihung des Gütesiegels zuständige Prüfungskommission aus wissenschaftlich geschulten ExpertInnen besteht, ist begrüßenswert. Wie das System in der Praxis abläuft, ob die Prüfungen streng genug sein werden, ist zu beobachten und zu evaluieren. Willer abschließend: “Dass in der Hundeausbildung ‘Methoden der positiven Motivation der Vorzug vor aversiven Methoden’ (Verordnungswortlaut) gegeben wird, ist ein wichtiger gesetzlicher Schritt in die richtige Richtung, wenngleich sich die Frage stellt, warum nur ‘Vorzug’? Aversive Methoden sind gänzlich abzulehnen.”

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Quelle: ots / Foto: TierarztBLOG

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