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13. April 2024 – 13:50 | No Comment

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Tierschützer protestieren gegen Novellierung des deutschen Tierschutzgesetzes

Hinzugefügt von Redaktion TierarztBLOG am 30. September 2012 – 14:25One Comment

Deutschland – Die Novellierung des deutschen Tierschutzgesetzes sieht eine neue Erlaubnispflicht für die Einfuhr, Verbringung oder Vermittlung von Tieren aus dem Ausland vor. Hiervon wäre alle Tierheime, Tierschutzvereine, aber auch private Tierschützer betroffen, die Hunde oder Katzen aus dem Ausland nach Deutschland verbringen, einführen oder vermitteln. Dagegen regt sich Widerstand in den Reihen von Tierschutzaktivisten.

In der Bundestagsdrucksache 17/10572 (3. Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes) schlägt die Bundesregierung dazu auf Anregung des Bundesrates einen neuen Erlaubnisvorbehalt vor (§ 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 – neu –). Danach bedarf der Erlaubnis, “wer Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermitteln,”.

“Aus Sicht der Bundesregierung ist dabei als Voraussetzung für die Erlaubnispflichtigkeit des Verbringens oder der Einfuhr von Tieren in das Inland zum Zwecke der Abgabe die Entgeltlichkeit oder der Erhalt einer Gegenleistung für die genannten Tätigkeiten vorzusehen. Andernfalls würden auch rein private Abgaben, etwa an Familienangehörige, genehmigungspflichtig. Zwischen dem Erhalt des Entgeltes beziehungsweise der Gegenleistung und der Leistung desjenigen, der ein Tier zwecks Abgabe in das Inland verbringt oder einführt oder diese Abgabe vermittelt, muss lediglich eine ursächliche Verknüpfung bestehen. Die Entgeltlichkeit setzt dabei nicht voraus, dass ein Gewinn erzielt wird. Ausreichend ist zum Beispiel, dass derjenige, an den das Tier abgegeben wird, die Kosten für das Verbringen oder die Einfuhr des Tieres erstattet.”

Maja Prinzessin von Hohenzollern, Botschafterin des EUROPÄISCHER TIER- und NATURSCHUTZ e.V. (ETN e.V.), verfasste an Bundesministerin Ilse Aigner in diesem Zusammenhang einen offenen Protestbrief. Darin schreibt sie: “Das Gesetz diffamiert seriöse Tierschützer, indem es sie mit kriminellen Welpenhändlern in einen Topf wirft und erschwert die bis dato schon schwierige Tierschutzarbeit für misshandelte Tiere derart, dass tausenden Tieren die letzte Chance auf Rettung genommen wird. In der Folge wird Ihr Gesetz für tausende Tiere den Tod bedeuten.”

“Sicher kann man nicht alle leidenden Tiere in Deutschland aufnehmen, das ist auch nicht der Fall, denn auch Österreich, die Schweiz, Holland und skandinavische Länder nehmen Tiere aus dem Auslandstierschutz auf. Leider ist die Vermittlung ins westliche Ausland für diese wenigen überlebenden Tiere oft die einzige Alternative. Denn in ihren Heimatländern gibt es weder staatliche Tierheime noch Menschen, die Straßentiere adoptieren und nur wenige, die freundlich mit Tieren umgehen. Man kann diese Tiere nicht in die Hände ihrer Peiniger vermitteln.”

Den kompletten Brief können Sie hier nachlesen:
Offener Brief: Aigner verhindert Rettung von gequälten Tieren Protest gegen die Novellierung des Tierschutzgesetzes § 11

LINK EMPFEHLUNG
Petition gegen die Novellierung des Tierschutzgesetzes 2012 des ETN e.V.
Tierschutzgesetz DeutschlandPDF, HTML
Tierschutzgesetz ÖsterreichPDF
Tierschutzgesetz SchweizPDF

Was macht Landwirtschafts- und Verbraucherministerin Ilse Aigner eigentlich beruflich?

Foto: ilse-aigner.de

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