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13. April 2024 – 13:50 | No Comment

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Sexueller Missbrauch von Tieren: Novellierung des deutschen Tierschutzrechtes angepeilt

Hinzugefügt von Redaktion TierarztBLOG am 31. Oktober 2012 – 22:192 Comments

Der sexuelle Missbrauch von Tieren ist in Deutschland nicht ausdrücklich per Gesetz verboten. Der bezügliche Straftatbestand „Sodomie“ ist 1969 aus dem Strafgesetzbuch entfernt worden.

Um den Missbrauch von Heimtieren zu unterbinden, fordern Tierschutzorganisationen die deutsche Bundesregierung auf, ein Heimtierschutzgesetz zu verabschieden.

Vergangenen Mai beschloss das Bundes-kabinett eine Novelle des Tierschutzgesetzes, nach der Sodomie generell verboten werden soll. Ein Verbot und Bußgeldstrafen werden angestrebt.

Als Begründung steht im Gesetzentwurf vom 29. August: „Die Bundesregierung anerkennt die Tatsache, dass sexuelle Handlungen an Tieren durch den Menschen geeignet sind, den Tieren regelmäßig zumindest Leiden im Sinne des Tierschutzrechts zuzufügen, da hierdurch die Tiere zu einem artwidrigen Verhalten gezwungen werden.“ Die Umsetzung der Novelle wird momentan geprüft.

Interview zum Thema Tierbordelle in Deutschland

Doggennetz.de (DN) richtete eine ausführliche Presseanfrage zum Thema Tierbordelle an PETA Deutschland e. V. Die Fragen wurden von Dr. Edmund Haferbeck, wissenschaftlicher Berater von PETA Deutschland e. V., beantwortet. (Das Interview ist Teil des Doggennetz Artikels “Aua770: PETA Deutschland bezweifelt konkrete Zahlen zu Tierbordellen“)

DN: Sind PETA Deutschland e. V. konkrete Einzelfälle von in der Bundesrepublik existierenden “Tierbordellen” bekannt? Welche Konkretas dazu lassen sich recherchieren?

Dr. Edmund Haferbeck: PETA hat vor mehreren Jahren aufgrund konkreter Ermittlungen Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Tierbordellen erstattet. Das Verfahren wurde zwar eingestellt, es haben sich aber im Laufe der Ermittlungen durchaus Hinweise auf solche „Einrichtungen“ ergeben. Weitere Konkretisierungen sind uns derzeit leider nicht möglich.

DN: Kann PETA Deutschland e. V. die Zahl von “14 Tierbordellen in diesem Land”, wie sie vom ETN in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel genannt wird, bestätigen?

Dr. Edmund Haferbeck: Es darf ernsthaft bezweifelt werden, dass eine solche konkrete Anzahl vorliegt. Bei der konkreten Zahl 14 müssten hierzu wirklich Fakten über diese 14 Tierbordelle auf dem Tisch liegen – PETA bezweifelt dies völlig unabhängig von der zu bejahenden Frage, dass es solche Einrichtungen geben dürfte. Auch die Badische Zeitung bleibt im Ungefähren und gibt nur einen allgemeinen Überblick über diesen Bereich.

DN: WENN PETA Deutschland e. V. konkret nachweisbare Tierbordelle bekannt sein sollten, welche juristischen Möglichkeiten bestehen, gegen solche “Einrichtungen” vorzugehen?

Dr. Edmund Haferbeck: Es besteht zwar nicht mehr der „klassische“ Sodomie-Paragraf, der vor allem auf Betreiben von CSU-Politikern damals gekippt wurde, dennoch könnte bei einem gewerblichen Betrieb solcher Einrichtungen nicht nur das TierSchG in Form von § 17 Nr. 2 b greifen, sondern auch die Gewerbeordnung und die Steuergesetze, die in solchen Fällen höchst effizient anzuwenden wären. Es würde also Strafanzeige erstattet werden wg. des Verstoßes gegen mehrere Gesetzlichkeiten.

DN: Ist bekannt, welche Infrastruktur die Betreiber von Tierbordellen aufbauen, um ihr Geschäft machen zu können? Sind das örtlich feste Einrichtungen oder mobile “Angebote”? Ist bekannt, welche Tierarten zum Missbrauch angeboten werden?

Dr. Edmund Haferbeck: In dem damals relativ konkret vorliegenden Fall ging es um eine stationäre Einrichtung, eine Art Bauernhof auf dem platten Land. Es geht überwiegend um Hunde, aber auch um sogenannte landwirtschaftliche Nutztiere wie Kühe, Pferde oder auch, vereinzelt, Ziegen, Tierarten, die ohnehin auf dem Lande sozusagen „privat“ für sodomitische Zwecke der Lustbefriedigung „genutzt“, also missbraucht werden. Bei Pferden ist es vor allem der Samenerguss des Pferdes, der Frauen befriedigt. Somit dürften nicht nur Männer „Kunden“ sein, sondern auch Frauen.

DN: Ist PETA Deutschland e. V. bekannt, ob/dass es sich bei eventuell nachweisbar bestehenden Angeboten dieser Art um illegale Unternehmen handelt? Wenn ja: Wie bewertet PETA Deutschland e. V. die Wahrscheinlichkeit, dass diese illegalen Angebote durch eine Gesetzesänderung verschwinden würden?

Dr. Edmund Haferbeck: Obwohl es keine konkrete gesetzliche Verbotsregelung gibt, dürften solche Tierbordelle erst gar keine gewerberechtliche Erlaubnis, und zwar auf der Grundlage der allgemeinen Sittengesetze des Grundgesetzes, erhalten. Deshalb werden diese auch im Illegalen betrieben. Tierbordelle lassen sich mit einem Verbot der Sodomie nicht wirksam bekämpfen, da sie ohnehin in der Illegalität betrieben werden, es ist nicht vergleichbar mit anderen Verbotsbereichen wie Drogenkonsum etc., der, zunächst legal, dann in die Illegalität „vertrieben“ wird. Ein Sodomie-Verbot würde allerdings, wenn ein solches Bordell mal auffliegen würde, eine – weitere – Sanktionierungsmöglichkeit bedingen, da die Nachweisführung nach § 17 Nr. 2b) (länger andauernde, sich wiederholende Leiden neben der Rohheit) äußerst schwierig ist.

DN: Sind solche Angebot als legale Einrichtungen überhaupt denkbar?

Dr. Edmund Haferbeck: Nein.

Zusätzliche Anmerkung von Dr. Haferbeck: Dass Sodomie im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes durchaus wieder geregelt werden sollte, ist bedenkenswert, obwohl die Begründung hierfür nicht an der „Nische“ von Tierbordellen aufgezogen werden sollte, sondern an den fast alltäglichen Praktiken auf dem Lande im privaten Umfeld der Landwirtschaft. Evtl. auch noch im privaten Umfeld, zu dem das Buch „Verschwiegenes Tierleid“ einige Ausführungen, allerdings auf die USA bezogen, enthält. Eine Anzahl von 6 Millionen „Sodomiten“, wie immer mal wieder kolportiert wird, hält PETA für nicht nur völlig überzogen, sondern für extrem falsch. Im zoophilen Bereich werden, teilweise von solchen Organisationen selbst, Zahlen von ca. 500000 genannt, die PETA ebenfalls für zu hoch hält. Sodomie hat Bedeutung in einer höheren fünfstelligen Größenordnung nach vorsichtigen Schätzungen.

Mit freundlicher Genehmigung von Doggennetz.de
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