Wie man die richtigen Proben für einen Hund-Allergietest sammelt und was man vermeiden sollte
13. April 2024 – 13:50 | No Comment

Die Vorbereitung und Durchführung eines Allergietests bei Hunden erfordert Sorgfalt und Präzision, insbesondere wenn es um die Sammlung der richtigen Proben geht. Eine korrekte Probenentnahme ist entscheidend, um zuverlässige Testergebnisse zu erzielen und die spezifischen …

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Tierschutz-Etappensieg in Rumänien: Verfassungsgericht verbietet Hundetötungen

Hinzugefügt von Redaktion TierarztBLOG am 12. Januar 2012 – 12:09One Comment

Rumänien – Am Mittwoch hat das rumänische Verfassungsgericht eine Gesetzesänderung abgelehnt, die das massenhafte Töten heimatloser Hunde erlaubt.

Die Gesetzesänderung Nr. 912 vom 22. November 2011 sah vor, dass Hunde nach nur drei Tagen im Tierheim euthanasiert werden dürfen. Gleichzeitig erschwerte die Gesetzesänderung die Adoption der Streuner.

Acht von neun Richtern des Verfassungs- gerichts sprachen sich gegen das neue Gesetz aus. Europäische und rumänische Tierschutzorganisationen hatten gemeinsam mit Politikern verschiedener Parteien die Klage beim Verfassungsgericht eingereicht. Es sei mehr als unwahrscheinlich, dass Präsident Traian Basescu die Gesetzesänderung nun noch unterschreiben werde. Ende November hatte Vier Pfoten bei einem Gespräch mit dem rumänischen Ehrenkonsul in Hamburg für die Rettung der Hunde plädiert und 25.000 Unterschriften gegen den Hundemord überreicht. „Mit ihrer Entscheidung haben die Verfassungsrichter tausende Tiere vor einem grausamen Tod bewahrt“, konstatiert Helmut Dungler, Stiftungspräsident und Gründer von Vier Pfoten.

Im nächsten Schritt wird der rumänische Senat die geplante Gesetzesänderung modifizieren müssen. Dann wird sie dem Parlament erneut zur Abstimmung vorgelegt. Tierschutzorganisationen arbeiten bereits seit Jahren in Rumänien an der Verringerung der Hundepopulation. Dabei werden die streunenden Hunde eingefangen, kastriert und nach einem medizinischen Check wieder in ihr ursprüngliches Revier zurückgebracht. Dadurch besetzen sie dieses Gebiet weiterhin und senken damit auf Dauer die gesamte Population. In den Regionen, in denen solche “Neuter & Release” Kampagnen durchgeführt werden, konnte eine signifikante Senkung der Tierzahlen festgestellt werden.

Hintergrund-Informationen

Der Gesetzesentwurf Nr. 912 sieht vor, das rumänische Gesetz Nr. 155/2007 zum Populationsmanagement heimatloser Tiere zu verändern. Das rumänische Parlament hatte am 22. November 2011 für das Gesetz gestimmt, und damit einen weltweiten Protest von Tierschützern hervorgerufen. Am 25. November 2011 haben Tierschutzorganisationen und Politikern verschiedener Parteien die geplante Gesetzesänderung beim Verfassungsgericht in Frage gestellt. Am 11. Januar 2012 beschloss das Verfassungsgericht, dass zwei Artikel der Gesetzesänderung gegen die rumänische Verfassung verstoßen:

Artikel 6, der erlaubt, jeden heimatlosen Hund euthanasieren zu lassen, wenn er nach drei Tagen nicht adoptiert wird, und Artikel 8, der die Adoptionsmodalitäten regelt. Nach diesem Artikel muss ein Bürger, der einen Hund adoptieren möchte, zuvor nachweisen, dass er genügend Geld und Platz zur Verfügung hat – wobei die Platzmenge nicht näher definiert ist. Außerdem wird eine Einverständniserklärung der Nachbarn benötigt. Diese Anforderungen sind jedoch nur bei der Adoption eines heimatlosen Tieres aus dem Tierheim nötig. Sie gelten nicht, wenn jemand einen Hund im Zoohandel kauft – verfassungswidrig, so die Richter.

Wer den Straßentieren helfen will, kann dies mit unserer Hilfsaktion tun.

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LINK EMPFEHLUNG
www.em-2012-ohne-tiermassaker.deTierschutz Blog
STOP KILLING DOGS – EURO 2012 IN UKRAINEFacebook Initiative

Einsatz des ETN in Rumänien

Quelle: ots / Foto: © Vier Pfoten/Mihai Vasile

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One Comment »

  • A. Hunke sagt:

    Hallo,

    Zitat : “Es sei mehr als unwahrscheinlich, dass Präsident Traian Basescu die Gesetzesänderung nun noch unterschreiben werde.”
    Wie ist das zu verstehen? – eine enorme Menschengruppe, inklusive Kadi haben quasi entschieden dass die Tötungen zu unterlassen sind, aber dies ist erst im Gesetz verankert wenn der Präsident mit seinen drei Kreuzen auf einem Blatt Papier die Entscheidung der Richter absegnet?
    Bedeutet zigtausende Hundeleben sind auf die Einsicht eines einzigen Mannes angewiesen?! Oder habe ich den Text falsch verstanden??
    Eine unbeschreibliche Hochachtung für die europäische und rumänische Tierschutzorganisationen, die sich so sehr für diese hilflosen Tiere einsetzen und weiterkämfen.
    Ich hoffe auf einen positiven Ausgang und viel Glück!!!

    Lieben Gruß!
    A.Hunke

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