Wie man die richtigen Proben für einen Hund-Allergietest sammelt und was man vermeiden sollte
13. April 2024 – 13:50 | No Comment

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Verpflichtender Hundeführschein für “Kampfhunde” in Wien ab 1. Juli

Hinzugefügt von Redaktion TierarztBLOG am 10. März 2010 – 10:005 Comments

Wien (ots) – Mit 1. Juli tritt der verpflichtende Hundeführschein für Kampfhunde in Wien in Kraft, das entsprechende Gesetz stand gestern auf der Tagesordnung im Umweltausschuss, nun muss es am 26. März noch im Landtag beschlossen werden. “Wir wollen mit dem Führschein Gefahren und auch Ängste minimieren und das friedliche Miteinander zwischen Mensch und Hund in der Großstadt verbessern.” so Umweltstadträtin Ulli Sima anlässlich des gestrigen Beschlusses im Umweltausschuss.

89 % der Wienerinnen und Wiener haben sich bei der Volksbefragung für den verpflichtenden Hundeführschein ausgesprochen. Im Zuge des neuen Gesetzes wird in Wien auch die Schutzhundeausbildung verboten: “Dabei geht es um das Scharfmachen eines Hundes, was wir verbieten wollen”, so Sima. In den Händen Privater sei ein derart ausgebildeter Hund ähnlich einer Waffe, was zu gefährlichen Situationen führen kann. “Daher wollen wir zugleich mit dem verpflichtenden Hundeführschein die Schutzhundeausbildung verbieten”, so Sima. Eine derartige Ausbildung für Hunde gibt es bei der Polizei und dem Bundesheer, künftig in Wien aber nicht mehr für Private.

Liste der betroffenen Hunde jederzeit erweiterbar

Beim Hundeführschein müssen HundehalterInnen beweisen, dass sie ihren Hund auch in schwierigen Situationen im Griff haben. Der freiwillige Hundeführschein 2006 war der erste Schritt, um das Miteinander von Mensch und Hund in der Großstadt zu verbessern. Von ExpertInnen wurde eine Liste von Hunden ausgearbeitet, für die der Hundeführschein künftig verpflichtend sein wird. Zum einen wurde die große Bisskraft dieser Hunde und die Bisshäufigkeit herangezogen. Zum anderen sind dies unter anderem auch jene Hunde, über die es bei der Tierschutzombudsstelle häufig Beschwerden gibt und die nach Unfällen verstärkt als auffällige und aggressive Hunde in den Tierheimen landen. Die nun vorliegende Liste der betroffenen Hunde ist jederzeit erweiterbar. Mit heutigem Stand betrifft es: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff).

Der Führschein gilt auch für Mischlinge. “Diese Hunde machen insgesamt knapp fünf Prozent aller in Wien gehaltenen Hunde aus. Diese nicht einmal fünf Prozent sind allerdings für fast 25 Prozent aller Hundebisse verantwortlich”, so Sima. Zusätzlich führen Bisse dieser Hunde meist zu vergleichsweise schwerwiegenderen Verletzungen. Verpflichtender Hundeführschein innerhalb von 3 Monaten Der Hundeführschein ist innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung zu absolvieren. Dabei ist zu beachten, dass das Mindestalter des Hundes zum Zeitpunkt der Prüfung sechs Monate betragen muss. HundehalterInnen, die bereits jetzt einen “Kampfhund” besitzen, müssen den Hundeführschein innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes absolvieren. Die Prüfung wird im Auftrag der MA 60 durch von der Tierschutzombudsstelle speziell ausgebildete PrüferInnen abgehalten. Zur Prüfung ist eine Haftpflichtversicherungspolizze, eine Anmeldebestätigung sowie die Chipp-Nummer für den Hund mitzubringen. Mindestalter des Hundebesitzers für die Prüfung ist 16 Jahre, er darf auch keine einschlägigen Vorstrafen haben.

Mehr Möglichkeiten für die Polizei – Sofortabnahme in Gefahrensituationen

Die Pläne zum verpflichtenden Hundeführschein enthalten auch verbesserte Möglichkeiten der Polizei zum Einschreiten und verschärfte Strafbestimmungen. Durch das in Zukunft verpflichtende Mitführen des Hundeführscheins ist es für die Polizei wesentlich einfacher festzustellen, ob der sichere Umgang mit dem Hund gewährleistet ist. Wird ein Hundehalter nach Inkrafttreten der neuen Reglung mit einem Kampfhund ohne Hundeführschein aufgegriffen, kann eine relativ hohe Verwaltungsstrafe ausgesprochen werden und die behördliche Aufforderung erteilt werden, den Hundeführschein binnen drei Monaten nachzubringen. Bei HundehalterInnen ohne Hundeführschein in Gefahrensituationen kann der Hund auf Veranlassung der Polizei – neben der Verhängung von sehr hohen Verwaltungsstrafen – sofort und dauerhaft abgenommen werden.

“Mit dem verpflichtenden Hundeführschein für “Kampfhunde” kommen wir dem Wunsch vieler Wienerinnen und Wiener entgegen, die Debatten der letzten Wochen und das überwältigende Votum bei der Volksbefragung haben dies deutlich gezeigt , wir wollen, dass Kampfhundebesitzer ihre Hunde in Griff haben. Gerade diese Hunde machen oft Angst, von ihnen verursachte Verletzungen sind leider oft schwerwiegend”, so Sima. Der Verbot der Schutzhundeausbildung sei ebenfalls ein weiterer Schritt zur Minimierung von Risken, so Sima abschließend.

Stadträtin Ulli Sima zum Thema “Kampfhunde”

Kritik der ÖVP – Ablehnung des Gesetzesentwurfes

Die ÖVP Wien hat im heutigen Ausschuss den Gesetzesentwurf für den umstrittenen Hundeführschein abgelehnt. “Für Wahlkampf-Schmähs und Husch-Pfusch-Aktionen der SPÖ stehen wir sicher nicht zur Verfügung. Das von der SPÖ vorgestellte Konzept weist grobe Mängel auf, außerdem wurde das Begutachtungsverfahren umgangen. Die SPÖ hat damit nicht nur die Opposition, sondern auch sämtliche Einrichtungen, die fachlich zum Hundeführschein Stellung nehmen könnten, übergangen. Das ist für uns inakzeptabel”, so LAbg. GR. Roman Stiftner. Es könne nicht sein, dass die SPÖ der Opposition ein derart unausgegorenes Gesetz nach dem Motto “Friss oder stirb” hinschmeiße, obwohl der zugehörige Verordnungstext noch nicht einmal vorliegt. “Keine der von zahlreichen Experten aufgeworfenen relevanten Fragen für eine vernünftige Umsetzung des Hundeführscheins sind geklärt. Dabei hätte die Frau Stadträtin seit 2001 – wo der erste Antrag der ÖVP zu diesem Thema gestellt wurde – Zeit gehabt, sich den Kopf über den Hundeführschein zu zerbrechen. Knapp vor der Wahl wird Sima munter, leider wieder einmal mit einem völlig verpfuschten Gesetzesentwurf”, so VP-Stiftner weiter.

Noch eine zusätzliche Aufgabe für die Polizei

Mit dem Gesetz käme die Polizei ein weiteres Mal zum Handkuss, weil die Abschätzung, ob es sich um einen “gefährlichen” Hund handelt, bei ihr liegt. “Ich frage mich, wie viele Ordnungsaufgaben die SPÖ Wien noch auf die Polizei abwälzen will. Die Kontrolle des Hundeführscheins wäre einmal mehr – auch wenn es der SPÖ-Vorsitzende Häupl nicht hören will – eine klassische Aufgabe für die Stadtwache”, so der VP-Umweltsprecher. “Es kann einfach nicht sein, dass bei jedem neuen Wahlkampfgag die Polizei herhalten muss und gleichzeitig gejammert wird, dass zu wenige Beamte für die Kriminalitätsbekämpfung zur Verfügung stehen.”

Anrechnungsmodalitäten ungeklärt

Ein weiterer Punkt sei, die Unklarheit über Anrechnungsmodalitäten von freiwilligen Hundeführscheinen bzw. Führscheinen aus anderen Bundesländern. “Wie kommt ein Hundebesitzer dazu, sich mit seinem gut ausgebildeten Hund ein weiteres Mal in die Hundeschule begeben zu müssen? Hier müssen vorab ganz klare Regeln aufgestellt werden. Daher fordern wir einen Unterausschuss, der sich mit der konkreten Ausgestaltung dieser Kriterien befassen soll”, fordert LAbg. Stiftner weiter.

Bedenken zum Thema Tierschutz

Ein weiterer ungeklärter Punkt ist für VP-Stiftner das Verfahren mit sogenannten Pflegehunden: “Tierheime sind auf die Mithilfe Freiwilliger angewiesen, die mit den Hunden Gassi gehen. Kommt allerdings der Hundeführschein ohne Sonderregelung für Pflegehunde, werden die Tiere eingesperrt bleiben müssen. Und das, obwohl bereits jetzt vermehrt Hunde, die auf die “Rasseliste” kommen sollen, in Tierschutzhäusern abgegeben werden”, so LAbg. GR. Roman Stiftner abschließend.

Foto: The cat

5 Comments »

  • Wautzi sagt:

    Hallo,

    ich stelle zu dem Gesetz zwei Fragen in den Raum:
    1. Werden die Hundebesitzer, die ihre Hunde nicht angemeldet haben, diese Prüfung machen – oder trifft das Gesetz wieder nur die ohnehin aufmerkamen, ordentlichen Hundehalter?

    2. Hat Frau Simer schon einmal davon gehört, dass “Schutzhundearbeit” und “scharf machen” von Hunden zwei verschiedene Dinge sind?

  • General sagt:

    Ich glaube nicht, daß Fr. SIMA überhaupt irgendeine Ahnung von Hunden bzw. Hundeausbildung etc. hat, sondern lediglich nur darauf ausgerichtet ist, bestimmten Hunderassen und deren Haltern offen den Kampf anzusagen. Dieser ganze Hundeführschein ist nichts weiter als eine politische Phars und dient lediglich einem Wahlkampf!
    So nach dem Motto: Schaut her, Wir die SP macht Wien sicherer udgl.
    Wo eine Fr. Sima und eine SP aber bei den immer mehr ausländisch einsickernden Kriminellen ist, ist ein anderes Thema. Vielleicht fürchten sich ja die Einbrecher und Räuber vor den Hunden???

    Alle nicht gemeldeten Hund sind nach wie vor das Hauptproblem und es liegt jetzt schon auf der Hand, daß viele Hunde im Untergrund verschwinden werden, noch bevor sie angemeldet werden können oder müssen. Bereits jetzt melden so einige findige Halter ihre Hund schon bei Verwandten in den Bundesländern an, um ihren Hund dann als Gasthund in Wien führen zu können!
    Außerdem können alle nicht registrierte Hunde mit ihren Besitzern nur schwer verfolgt werden und wieder einmal soll eine ohnehin schwach besetzte Polizzei die Jagd darauf übernehmen.
    Nau, die Illegalen werden auch gleich auf die Polizei warten!!???!!

    Und, Alle die jetzt keinen Hund mehr als Schutzhund in Wien ausbilden können, werden Dies ebenfalls in den Bundesländern tun, oder auch in den Nachbarländern Ungarn, Tschechien etc. wo es ja solche verordnungen nicht gibt und wo man schon auf die Kunden aus Wien bzw. Österreich wartet.
    Richtig ist auch, daß man um einen Hund scharf zu machen, dafür keine Schutzhunde Ausbildung braucht, aber Das wissen Fr. Sima & Co. wohl ohnehin selbst.

  • Manfred Kavalirek sagt:

    Also wie schon öfters in den Medien stand, sind die Schäferhunde die führenden in der Beisliste und trotzdem stehen Sie nicht auf der Liste.Ja es gibt mehr Anzeigen gegen verschiedene Hunderassen,hat aber sehr viel mit den geschürrten Vorurteilen zu tun. Z.B.: Letztens kam eine Omi an uns vorbei,streichelte unseren Hund und sagte :D er ist ja so brav. Welche Rasse ist das?. Als wir antworteten ein Rotweiler, sprang Sie mit einem Satz zurück und sagte ganz entsetzt “Der ist ja bissig” . Und genauso ist die geschürrte Einstellung gewisser Leute.Ein Schäfer rennt ohne Beiskorb an einem vorbei und streift einem,nichts passiert,ein Rotweiler mit Beiskorb macht das Selbe und schon gibts eine Anzeige. Die Politiker wollen eine neue Geldeinnahmequelle finden,allen voran Hr.Häuptl und ich hoffe er bekommt bei den nächsten Wahlen samt seiner Partei die Rechnung präsentiert,denn mit den Ängsten der Leute spielt man nicht.

  • General sagt:

    Böser Schäferhund!
    Ich weiß einfach nicht und versteh es nicht, warum plötzlich rundum der Schäferhund als so gefährlich, bissfreudig usw. angeprangert wird und was das Ganze eigentlich soll. Dreht es sich etwa lediglich darum, weil der Schäferhund nun doch nicht mit auf die Liste der gefährlichen Rassen gekommen ist und sich die Hundehalter dieser aufgelisteten Rassen abreagieren wollen, oder ist es lediglich nur ein derzeit ausgebrochener Wahn, der schon auf ähnliche Art und Weise den bösen Wolf verfolgt. Ich kann suchen soviel ich auch will, ich finde von Todesopfern bis hin zu schwer verstümmelten Opfern durch Attacken von Schäferhunden nicht einmal Ansatzweise so Viele wie von den anderen Rassen. Es mag sein, daß der Schäferhund eventuell beissfreudig ist, aber er richtet dabei bei Weitem nicht solche Schäden an, wie andere Rassen.
    Man sollte endlich einmal aufhören, in diesem Land ewig Steine werfen und Wadlbeissen! Dies gilt aber für die Hundehalter!

  • [...] zum Thema: Verpflichtender Hundeführschein für “Kampfhunde” in Wien ab 1. Juli Des Pudels Kern: Warum beißt ein Hund? Gefährliche Rassen gibt es nicht! ÖKV nimmt Stellung: [...]

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