Was tun, wenn die Katze erkältet ist?
22. Februar 2024 – 14:45 | No Comment

Katzen können genauso wie Menschen eine Erkältung bekommen und ähnliche Symptome zeigen: Niesen, Schniefen und eine laufende Nase. Diese können aber auch auf eine ernsthafte Erkrankung hinweisen. VIER PFOTEN bietet Ratschläge an, wie Katzenhalter:innen ihre …

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Hundehaftpflicht: Was ist zu beachten?

Hinzugefügt von Redaktion TierarztBLOG am 10. Juni 2015 – 18:00One Comment

Die Hundehaftpflicht ist die wichtigste Versicherung für Hundehalter. Je nach Bundesland gibt es in Deutschland wie in Österreich unterschiedliche Vorschriften im Bereich der Hundehaftpflicht.

Bekommt ihre Familie Zuwachs auf vier Pfoten, so sollten Sie schnellstmöglich in Erfahrung bringen, ob in Ihrem Bundesland eine Hundehaftpflichtversicherung verlangt wird.

Zur Zeit ist diese obligatorische Absicherung in den drei österreichischen Bundesländern Wien, Oberösterreich und in der Steiermark für alle Hundehalter verpflichtend. Es ist wahrscheinlich, dass auch die anderen Bundesländer in nächster Zeit auf den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung bestehen werden.

Kommt es zu einem Zwischenfall mit ihrem Haustier, sind Sie als Hundehalter voll und ganz für Ihren Hund verantwortlich. Bei einem entstandenen Schaden haften Sie mit Ihrem Privatvermögen zu 100% für alle Personen- als auch Sachschäden. Sie schützt im Schadensfall das Vermögen von Herrchen, wenn der Vierbeiner einen Menschen verletzt oder durch einen Spieltrieb Sachen beschädigt hat. Generell gilt für den Hundehalter eine Pflicht zum Schadensersatz, diese ergibt sich aus den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches:

“Wird durch ein Tier ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.” – Wortlaut des § 833 Satz1 BGB.

In fünf Bundesländern Deutschlands muss die Hundehaftpflicht für jeden Vierbeiner nachgewiesen werden, die anderen Bundesländer beschränken die Regelungen z. B. auf Kampfhunde. Dass die Hundehaftpflicht aber für jeden Hundefreund von Bedeutung ist, zeigen nachfolgend Schadensfälle aus der jüngeren Vergangenheit.

»Arthrose beim Haustier – was nun?«

Im Main-Spessart-Kreis kam es zu einem bissigen Zwischenfall: Dort hat eine 83-jährige Spaziergängerin ihren Berner Sennenhund frei laufen lassen. Dieser rannte auf eine eine Gruppe von Spaziergängern zu, die mit einem angeleinten Hund unterwegs waren. Ein Mann aus der Gruppe wollte den Angriff auf die Halterin des angeleinten Hundes abwehren und wurde dabei in den Arm gebissen. Eine tiefe Fleischwunde war die Folge, im Krankenhaus musste die Verletzung ambulant behandelt werden. In der Regel führt ein solcher Vorfall zu Schmerzensgeldansprüchen und sogar zu einem Strafverfahren wegen Körperverletzung. Hier zeigt sich, wie notwendig die Hundehaftpflicht ist.

Schwerwiegende Folgen wird ein Hundeangriff für einen Hundehalter in Norddeutschland haben. Seine drei freilaufenden Hunde haben bei einem Spaziergang den Hund einer Rentnerin angegriffen und sich in ihm verbissen. Durch die Attacke wurde die Rentnerin schwer im Knie verletzt und befand sich für mehr als sieben Wochen in einer Klinik und in der Reha. Weitere Monate werden noch vergehen, bis die Verletzungen ausgeheilt sind. Dem angegriffenen Hund geht es gut.
Da der Hundehalter der Betroffenen seine persönlichen Daten übergeben hat, besteht nun die Möglichkeit, Regressansprüche zu stellen. Dieses wird auch sicherlich von der Krankenkasse der betroffenen Frau ausgenutzt, denn die Behandlungskosten werden sicherlich mehrere Tausend Euro kosten. Ohne Hundehaftpflicht kann eine solche berechtigte Schadensersatzforderung die finanzielle Existenz des Hundehalters gefährden.

Im Münsterland muste ein Rollerfahrer feststellen, dass bei einer Kollision zwischen Gefährt und Tier der Hund als Sieger hervor geht.
Der freilaufende Vierbeiner war auf einer Straße dem Rollerfahrer vor sein Gefährt gelaufen. Dabei kam der Mann mit dem Roller zu Fall.
Der Hund blieb unverletzt, ebenso wieder Rollerfahrer. Allerdings liegt der Sachschaden bei rund 800 Euro. Die kann der Geschädigte nun von dem Hundehalter einfordern.

Gut, wenn in einem solchen Fall eine Hundehaftpflicht beiden Seiten dient: Der Geschädigte bekommt seinen Anspruch befriedigt und der Hundehalter muss nicht selber für den Schaden in die eigene Tasche greifen.

Es stellt sich für den Hundehalter daher eigentlich nicht die Frage, ob er eine dementsprechende Versicherung abschließt, sondern bei wem. Und da fällt die Entscheidung auf Anhieb gar nicht so leicht, da das Angebot relativ groß ist. Abhilfe schaffen da Vergleichsportale im Internet wie tarifcheck24.com, toptarif.de oder verivox.de. Hier bekommt man nach diversen Einstellungen und Eingaben die Unterschiede in den Tarifen angezeigt und man kann für seinen speziellen Fall die entsprechende Versicherung ermitteln. Ein Besuch dieser Plattformen lohnt sich allemal.

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Quelle: ptext / Foto: Carola Schubbel, pixelio.de


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