Wie man die richtigen Proben für einen Hund-Allergietest sammelt und was man vermeiden sollte
13. April 2024 – 13:50 | No Comment

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Tierische Untermieter: Hund, Katze & Co im Mietrecht

Hinzugefügt von Redaktion TierarztBLOG am 17. Oktober 2011 – 08:063 Comments

Auf Wohnungssuche mit einem Meerschweinchen? Kein Problem, Kleintiere wie Kaninchen, Ziervögel und Fische dürfen in jeder Wohnung gehalten werden.

Dazu werden auch harmlose Echsen und ungiftige Schlangen gerechnet. Bei Katzen sind sich die Gerichte nicht einig. Das Hamburger Landgericht z.B. sieht Katzen als Kleintiere an, auch das Landgericht München ordnet sie den Kleintieren zu. Dürfen Vermieter die Haltung von Heimtieren überhaupt verbieten? Hier gibt es als Antwort ein klares JEIN!
Wichtig ist, was im Mietvertrag steht:

• Ausdrückliche Erlaubnis zur Tierhaltung

Hund, Katze, Meerschweinchen, Wellensittich oder Aquarium sind hier kein Problem. Das bedeutet allerdings nicht, dass unbegrenzt viele Tiere gehalten werden können – die artgerechte Haltung sollte immer im Vordergrund stehen.

• Ausdrückliches Verbot der Tierhaltung

Das grundsätzliche Verbot, Heimtiere zu halten, ist in dieser Form unwirksam. Denn: das Halten von Kleintieren ist immer zulässig.

• Das Halten von Heimtieren bedarf der Zustimmung des Vermieters

Dies bedeutet, der Vermieter darf Hunde oder Katzen verbieten, allerdings nur, wenn nicht schon vergleichbare Hunde oder Katzen im Haus wohnen. Auch hier gilt: Kleintiere sind generell erlaubt.

• Im Mietvertrag steht nichts zur Tierhaltung:

Trotz fehlender Regelung sollte der Vermieter um Erlaubnis gebeten werden, bevor Hund oder Katze angeschafft werden. Für zahlreiche Exoten wie Würgeschlangen, Skorpione und manche Spinnenarten benötigt der Mieter unabhängig von der Genehmigung durch die örtliche Polizeibehörde sogar die ausdrückliche Erlaubnis seines Vermieters.

Seitdem sich Tierfreunde online bei TASSO Rechtstipps zur Tierhaltung holen können, zeigt sich, dass ein Gebiet besonders gefragt ist: die Tierhaltung im Mietrecht. Immer wieder melden sich Tierhalter, die laut Mietvertrag keine oder nur eine begrenzte Anzahl an Hunden oder Katzen halten dürfen und sich dennoch ein bzw. mehr als die erlaubte Anzahl anschaffen und fragen, was der Vermieter dagegen unternehmen kann. „Die Antwort darauf ist recht naheliegend“, so Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries.

„Der Mieter verstößt gegen den von ihm unterschriebenen Vertrag und muss die Konsequenzen tragen. Der Vermieter kann die sofortige Abschaffung des Tieres fordern oder gegebenenfalls sogar den Mietvertrag kündigen“, so Fries weiter. Auch wenn im Mietvertrag eine Zustimmung des Vermieters vereinbart wurde, sollte man nicht leichtfertig einen Welpen oder eine Katze anschaffen und auf die Wirkung des sprichwörtlichen Dackelblicks beim Vermieter hoffen. Selbst für den Fall, dass die entsprechende Vertragsklausel im Mietvertrag unwirksam ist, so muss der Vermieter dennoch vorher um Erlaubnis gefragt werden.

Der Bundesgerichtshof hat mehrfach eindeutig entschieden, dass zwar die Kleintierhaltung (Fische, Meerschweinchen, Sittiche etc.) nicht per Mietvertrag verboten werden kann. Die Hunde- und Katzenhaltung ist davon nicht betroffen und kann sehr wohl gänzlich verboten oder von einer vorherigen Zustimmung abhängig gemacht werden. „Jeder verantwortungsbewusste Tierhalter, der eine entsprechende Tierhaltungs-Klausel in seinem Mietvertrag unterschrieben hat, sollte sich unbedingt vor der Anschaffung des Haustieres mit seinem Vermieter auseinandersetzen und Ausnahmen oder Genehmigungen immer schriftlich festhalten“, rät Fries eindringlich, da es selten eine nachträgliche Ausnahmegenehmigung durch die Gerichte gibt.

LINK EMPFEHLUNG
Wann sind Tiere erlaubt und wann nichtHaustiere im Mietrecht (Österreich)
Hundehaltung / Kleintierhaltung - Mietrechtratgeber immowelt (Deutschland)
Haustier-Urteile - Gesetze und wichtige Urteile (Deutschland)
Der Hund im MietrechtGerichtsurteile (Deutschland)

Hundeeinsatz zum Wohle der Wohnstätte: Der Schimmelsuchhund

Quelle: Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) e.V. / Tasso e.V.
Fotos: Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) e.V.

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