Wie man die richtigen Proben für einen Hund-Allergietest sammelt und was man vermeiden sollte
13. April 2024 – 13:50 | No Comment

Die Vorbereitung und Durchführung eines Allergietests bei Hunden erfordert Sorgfalt und Präzision, insbesondere wenn es um die Sammlung der richtigen Proben geht. Eine korrekte Probenentnahme ist entscheidend, um zuverlässige Testergebnisse zu erzielen und die spezifischen …

Lies den ganzen Artikel »
Hunde

Geschichten und Geschichte rund um die treuesten Freunde des Menschen.

Katzen

Seit 9500 Jahren Begleiter des Menschen – hier ein kleiner Auszug.

Tierwelt

Meinungen, Kommentare, Interviews und Berichte aus der Welt der Tiere.

Tiermedizin

Informationen über Krankheiten unserer tierischen Mitbewohner und deren Auswirkungen.

PRO Tierschutz

Tierschutz ist uns ein Anliegen! Home of “Projekt Giftwarnkarte”

Home » Hunde

Neues Zürcher Hundegesetz ab 1.1.2010

Hinzugefügt von Redaktion TierarztBLOG am 12. Januar 2010 – 17:59One Comment

Zürich Schweiz SwitzerlandZürich – Das am 30. November 2008 vom Zürcher Stimmvolk gutgeheissene revidierte Hundegesetz ist seit dem 1. Januar 2010 in Kraft. Hundehaltende haben eine Reihe von Änderungen zu beachten, die in der Folge kurz zusammengefasst werden.

Neu sind der Erwerb, die Zucht sowie der Zuzug von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial verboten. Zu den Hunden dieser sogenannten Rassetypenliste II gehören der American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterier, Staffordshire Bullterrier, American Bull Terrier, Pitbull Terrier, Bandog sowie der Basicdog (beides Pitbull-Varianten). Verboten sind auch Mischlinge mit mehr als 10 Prozent Blutanteil der verbotenen Rassen. Jene Halter die bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Hundegesetzes einen Hund der verbotenen Rassen hielten, haben jedoch die Möglichkeit, bis am 31. März 2010 ein Gesuch um Erteilung einer Haltebewilligung einzureichen. Wer nach bisherigem Recht über eine Bewilligung für die Befreiung seines Hundes vom Leinen- und Maulkorbzwang verfügte, hat Anspruch auf eine entsprechende Bewilligung. Hunde, deren Halter keinen Wohnsitz in Zürich haben, sind grundsätzlich erlaubt, gilt für sie im öffentlich zugänglichen Raum allerdings ein Leinen- und Maulkorbzwang.

Zürich

Wer einen grossen und massigen Hund (Rassetypenliste I) hält, hat mit diesem zwischen der 8. und der 16. Lebenswoche einen Welpenförderungs- sowie bis zu dessen 18. Lebensmonat einen Junghundekurs zu besuchen. Wird diese Ausbildung ganz oder teilweise verpasst, ist ein Erziehungskurs zu absolvieren – je nachdem, aus welchem Grund die vorgeschriebene Ausbildung nicht absolviert wurde. Die Ausbildungspflichten gelten jedoch erst ab 1. Januar 2011.

Für sämtliche Hundehaltende gilt neu ein Haftpflichtobligatorium mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Franken. Neu listet die Hundeverordnung auch maximale Bussen auf, die bei Verstössen fällig werden. Wer beispielsweise einen Hund der verbotenen Rassen hält, kann mit bis zu 5000 Franken bestraft werden oder wird etwa jemand der gegen die Ausbildungspflicht verstösst, mit maximal 2000 Franken gebüsst.

Weitere Informationen finden Sie auf der Hunderecht-Seite der TIR.

Quelle: Stiftung für das Tier im Recht / Foto: aniana – pixelio.de

FunWinGames - Tierisch gute Spiele - Photoplay Skillgames

One Comment »

  • Hunde sagt:

    Lebe selber in der Schweiz und muss sagen das hier der Hund klar in den Vordergrund gestellt wird. Neu muss man auch einen Kurs ablegen welcher obligatorisch ist, sonst darf man keinen Hund halten. Mehr Infos darüber gibt es auf der Seite des BVET.

    Grüsse

Sag uns deine Meinung!

Poste deinen Kommentar, oder mache einen trackback von deiner eigenen Website.
Weiters kannst du die Kommentare abonnieren via RSS.

Willst du deinem Kommentar ein Bild hinzufügen, gehe zu Gravatar.