Wie man die richtigen Proben für einen Hund-Allergietest sammelt und was man vermeiden sollte
13. April 2024 – 13:50 | No Comment

Die Vorbereitung und Durchführung eines Allergietests bei Hunden erfordert Sorgfalt und Präzision, insbesondere wenn es um die Sammlung der richtigen Proben geht. Eine korrekte Probenentnahme ist entscheidend, um zuverlässige Testergebnisse zu erzielen und die spezifischen …

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Trotz nachgewiesener Verstöße: Tierschützer auf Kreditschädigung verklagt – Hundetrainer wegen Verjährung straffrei

Hinzugefügt von Redaktion TierarztBLOG am 29. März 2012 – 10:03One Comment

Österreich – Nach derzeit geltender Gesetzeslage verjährt Tierquälerei nach nur 6 Monaten. Selbst wenn handfeste Beweise in Form von Foto- oder Videomaterial vorliegen, können die Täter ungeschoren davonkommen.
Im schlimmsten Fall laufen die Aufdecker von Tierquälerei selbst Gefahr verurteilt zu werden – wie im Fall eines Vorarlberger Tierschützers.

Der Dornbirner Tierschützer und Polizist Albert R. übte heftige Kritik an den brutalen Abrichtemethoden eines Hundetrainers, der verbotene Hilfsmittel wie Stachelhalshand oder Elektroreizgerät eingesetzt hatte. Dem Hundetrainer konnten die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zwar nachgewiesen werden, jedoch nicht innerhalb der sechsmonatigen Frist.

Die Tierquälerei war ‘verjährt’, und der couragierte Aufdecker wurde auf Unterlassung und Kredit- schädigung geklagt. Im Fall der ehemaligen Weltmeisterin im Mondioring, Renate L., gibt es in Form von Videoaufnahmen klare Beweise für Tierquälerei: Elektroreizgerät, Stachelhalsband, brutaler, beidhändiger Leinenruck. Der Weltkynologenverband FCI hatte daraufhin die so genannte ‘Schutzhundesportlerin’ von Wettbewerben gesperrt.

Die österreichische Justiz hingegen scheitert an einer 6-Monatsfrist? Alexander Willer, Kampagnenleiter der Tierschutzstiftung: “Ist Tierquälerei weniger schlimm, wenn sie vor sieben Monaten begangen wurde oder vor 8, 10, 12? Es kann nicht sein, dass jene, die Tierquälerei aufdecken, kriminalisiert werden, während jene, die gegen das Gesetz verstoßen, aufgrund einer viel zu gering bemessenen Verjährungsfrist ungeschorenen davonkommen. Fälle wie diese führen das Tierschutzgesetz ad absurdum.”
Die Tierschutzstiftung fordert eine Anhebung der Verjährungsfrist bei Tierquälerei von 6 Monaten auf ein Jahr. “Gemeinsam mit dem Verband pro-tier werden wir uns bei Tierschutzminister Alois Stöger für diese Gesetzesänderung stark machen.”

Tausche Stachelhalsband gegen Training

Quelle: ots / Foto: ClubSabuesoEspañol

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One Comment »

  • Martin O. sagt:

    Ich kann es weder glauben noch verstehen, dass Tierquälerei in Ösiland nach 6 Monaten verjährt. Man glaubt an einen schlechten Witz zu Ungunsten der Tiere.

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