Wie man die richtigen Proben für einen Hund-Allergietest sammelt und was man vermeiden sollte
13. April 2024 – 13:50 | No Comment

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Durch die Hintertür: Aus für Zürcher Tieranwalt

Hinzugefügt von Redaktion TierarztBLOG am 1. Juli 2010 – 09:00One Comment

Schweiz – Im Zuge der Anpassung an die neue eidgenössische Strafprozessordnung hat der Kantonsrat der Streichung des Zürcher Tieranwalts zugestimmt. Von der Öffentlichkeit unbemerkt wurde damit eine weltweit einzigartige und für den Tierschutz enorm bedeutende Institution, die seit 1992 ausgezeichnet funktioniert hat, von der Politik völlig unbedacht abgeschafft. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) sieht darin einen dramatischen Rückschritt im Vollzug des Tierschutzstrafrechts.

Am 10. Mai 2010 stimmte der Zürcher Kantonsrat über ein Gesamtpaket kantonaler Gesetzesänderungen im Rahmen der Anpassung an die eidgenössiche Straf- und Zivilprozessordnung ab und befürwortete damit einstimmig die Abschaffung des Zürcher Tieranwalts per Ende 2010. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass sich die meisten Ratsmitglieder über die Tragweite ihrer Entscheidung für den Tierschutz gar nicht bewusst waren, weshalb sie sich nun überrascht zeigen. Einzelne Politiker fordern nun eine Erklärung für ihr offensichtliches Informations-defizit. Eine Massnahme, die dem Amt des Tieranwalts und der Tierschutzbewegung freilich nichts mehr nützt.
Aus Sicht der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) bedeutet die Abschaffung des Tieranwalts einen dramatischen Rückschritt im Vollzug des Tierschutzstrafrechts. Das Amt ist weltweit einzigartig und hat sich in den 18 Jahren seines Bestehens ausgezeichnet bewährt (siehe Artikel Tierschutzstrafpraxis 2008 in der Schweiz). Mehr als 2000 Tierschutzstraffälle wurden seit 1992 von insgesamt drei Amtsinhabern bearbeitet. Der überraschende und herbe Rückschlag ist nicht zuletzt eine politische Konsequenz der STS-Tierschutzanwalt-Initiative, die am 7. März 2010 vom Volk klar verworfen wurde.

Die TIR ist der festen Überzeugung, dass das Amt des Tieranwalts auch im Rahmen der 2011 in Kraft tretenden eidgenössischen Strafprozessordnung zulässig gewesen wäre. Nach der Änderung des Zürcher Tierschutzgesetzes steht künftig aber nur noch der kantonalen Gesundheitsdirektion die Möglichkeit zu, die Interessen der Tiere im Strafprozess wahrzunehmen. Wie diese bedeutende Aufgabe bei der Verfolgung von Tierquälereien konkret umgesetzt werden soll, scheint indes noch nicht klar zu sein. Die TIR wird den Zürcher Tierschutzstrafvollzug in Zukunft noch genauer beobachten und überprüfen, ob und wie die wichtige und erfolgreiche Arbeit des Tieranwalts durch die Gesundheitsdirektion weitergeführt wird. Und auch in anderen Kantonen wird die TIR fortan noch genauer kontrollieren, ob die zuständigen Behörden Tierquälereien wirklich so konsequent verfolgen und bestrafen, wie sie dies im Rahmen des Abstimmungskampfs stets beteuert haben.

LINK EMPFEHLUNG
Informationen zum Tieranwalt – Stiftung für das Tier im Recht
Ich liebe Tiere | PRO TIERSCHUTZ – facebook Plattform für Tierfreunde und Tierschützer

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Quelle: Stiftung für das Tier im Recht / Foto: TierarztBLOG

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