Wie man die richtigen Proben für einen Hund-Allergietest sammelt und was man vermeiden sollte
13. April 2024 – 13:50 | No Comment

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Erinnerung zum Welt-Tollwut-Tag: Impfstatus bei Hunden und Katzen überprüfen

Hinzugefügt von Redaktion TierarztBLOG am 26. September 2009 – 09:0015 Comments

Bundesverband praktizierenden Tierärzte e.V.Frankfurt – Anlässlich des Welt-Tollwut-Tages am 28. September erinnert der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) Hunde- und Katzenhalter daran, den Impfschutz ihrer Tiere zu überprüfen. Zwar darf sich Deutschland nach den internationalen Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) seit vergangenem Jahr offiziell „tollwutfrei” nennen, doch heißt es, weiterhin wachsam zu bleiben, bis sichergestellt ist, dass sich die Tollwut unter Füchsen durch unentdeckte Krankheitsfälle nicht wieder ausbreitet.

In Deutschland selbst gehen deshalb die Richtlinien zur Tollwutbekämpfung auch über die Bestimmungen in anderen europäischen Ländern hinaus: Als Sicherheitspuffer folgt auf das Ende der Impfköderauslagen für Füchse noch eine weitere Überwachungsphase von zwei Jahren, um das Überdauern eventuell unentdeckter Tollwutfälle und eine erneute Ausbreitung zu verhindern. Deutschland wird sich gemäß diesen Richtlinien also erst im Jahr 2010 als tollwutfrei bezeichnen – vorausgesetzt es tritt bis dahin kein Krankheitsfall mehr auf. Grund für diese Vorsichtsmaßnahme ist, dass Tollwut eine der gefährlichsten Infektionskrankheiten für Mensch und Tier ist, denn sie führt unweigerlich zum Tod, ist sie erst einmal ausgebrochen.

Die Ständige Impfkommission Vet. empfiehlt deshalb, auf jeden Fall auch Hunde und freilaufende Katzen, die sich ausschließlich in Deutschland aufhalten, weiterhin gegen Tollwut impfen zu lassen. Durch die Impfung ist ein Tier und damit auch der Tierhalter für den Fall der Fälle geschützt. Letztlich kann Tollwut auch jederzeit aus Ländern eingeschleppt werden, in denen sie nach wie vor unter verwilderten Haustieren verbreitet ist (z. B. durch die professionell betriebenen Hundeimporte aus Osteuropa oder von Touristen eingeschmuggelte Tiere). Die nationale Tollwutverordnung, nach der ungeimpfte Hunde und Katzen bei Tollwutverdacht unverzüglich euthanasiert werden, besteht ohnehin weiter. Ebenso die Tollwutimpfpflicht beim Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und bei der Wiedereinreise nach Deutschland aus einem Drittland.

Frei von Tollwutviren ist Deutschland auch nach dem Ausmerzen der Fuchstollwut nicht, denn Deutschland ist eines der europäischen Länder mit den meisten nachgewiesenen Fällen von Fledermaustollwut. Sie wird in Europa von den eng mit dem klassischen Tollwutvirus verwandten Europäischen Fledermaustollwutviren der Typen 1 und 2 (EBLV-1 u. 2) hervorgerufen. Eine komplette Tollwutfreiheit nach den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation WHO kann damit nicht erreicht werden, da die WHO aus gesundheitspolitischen Aspekten Tollwutfreiheit als „Freiheit von jeglichen Tollwutviren“ definiert. Zwar sind Übertragungen von Fledermaustollwut auf andere Tiere in Europa eher selten und die Infektionsgefahr somit zurzeit als sehr gering einzuschätzen, aber Berichte über durch EBLV-1 verursachte Tollwutfälle bei einer Katze in Frankreich, Schafen in Dänemark und einem Steinmarder in Sachsen-Anhalt zeigen, dass es zur Übertragung auf Haus- und Wildtiere kommen kann. Zurzeit laufen noch Untersuchungen, um das Infektionsrisiko besser einschätzen zu können. Im Falle einer Übertragung auf den Menschen geht von der Fledermaustollwut prinzipiell die gleiche Gefahr wie von der klassischen Fuchstollwut aus. Auf jeden Fall schützen die in Deutschland verfügbaren Impfstoffe Hunde, Katzen und Frettchen auch gegen die Fledermaustollwut.

LINK EMPFEHLUNG
Bundesverband praktizierenden Tierärzte e.V.

Tollwut

Quelle: bpt

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15 Comments »

  • Martin Oberwaldner sagt:

    Schade, dass der bpt nicht auf die Möglichkeit hinweist, dass man sein Tier nur alle drei Jahre gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis und Parvovirose impfen lassen kann. http://www.intervet.de

    Die Dreijahres-Impfung gilt auch als gültige Tollwutimpfung (EU-Impfpass und national) bei Reisen innerhalb der EU und genügt auch den Tollwutverordnungen – Besserstellung geimpfter Tiere!

    Da diese Anpassung an die EU-Verordnungen bezüglich Tollwutschutz schon Ende 2005 erfolgte, ist es mir immer noch schleierhaft wie konsequent über dieses Dreijahresintervall nicht informiert wird.

    Alles Gute im Neuen Jahr
    wünscht Martin

  • u a sagt:

    meinem vorposter kann ich nur zustimmen…!

  • HJPospie sagt:

    Die Redaktion stellt sogar falsche Behauptungen auf, nämlich dass es in Österreich keinen zugelassenen Impfstoffe gegen Tollwut mit mehr als einem Jahr Immunitätsdauer gebe ( siehe Kommentare zu dem Artikel “Tollwut – wichtige Ratschläge und Hinweise”).-
    Was sind das nur für Tierärzte, die Tiere unnötig impfen wollen und das Risiko von Impf-Sarkomen einfach nicht zur Kenntnis nehemen!!!

  • Redaktion TierarztBLOG sagt:

    Liebe/r HJPospie,
    Bitte nenne doch die deiner Meinung nach in Österreich zugelassenen Impfstoffe beim Handelsnamen – dann wird sich ja alles aufklären …

  • HJPospie sagt:

    Dies hat Martin zu dem Artikel “Tollwut – wichtige Ratschläge und Hinweise”) am 4.Januar geschrieben:

    “Es stimmt natürlich nicht, dass es keine Impfstoffe in Österreich gibt die in ihrer Gebrauchsinformation die 3-jährige Wiederholungszeitraum drinnen stehen haben.

    Enduracell v. Pfizer hat 3 Jahre Felocell ( Katzen – eine Vierjahreszulassung)
    Nobi-vac T v. Intervet 3 Jahre

    Virbagen T v. Virbac 2 -3 Jahre (wobei hier natürlich selten 3 Jahre eingetragen werden und meist auch nur wenn 3 Impfungen vorangegangen waren.

    Diese Impsstoffe sind in Österreich zugelassen und die gesetzl. Regelungen sind dahingehend 2007/2008 geändert worden. Also ziemlich viel Zeit sich zu informieren.
    Das kann man auch bei der AGES erfragen wenn man keine Beipacktexte lesen kann.”

    Da ich in Deutschland lebe, ist es für mich nicht möglich, den Status in Österreich zu verifizieren; leider sind deutsche TA’s auch nicht viel besser und wollen die einjährige Tollwutimpfung verkaufen…

  • Redaktion TierarztBLOG sagt:

    Liebe/r HJPospie,
    Beipackzettel lesen können unsere Tierärzte auch.
    Für alle, die es noch immer nicht verstanden haben: “Empfehlungen” von Pharmafirmen in Beipackzetteln ersetzen nicht die amtliche Freigabe!

  • Martin Oberwaldner sagt:

    Siehe oben genannter Link nur mit .at dahinter (was wohl gleich ist – ist ja ein und das selbe Pharmaunternehmen)

    Pfizer’s Eduracell T hat auch die Dreijahreszulassung.

    Intervet (Nobivac) schreibt das sogar für seine Kombiimpfstoffe SHP.

    Einzelne Komponenten die ansonst in den Kombiimpfstoffen drinnen sind, wie Leptospirose und Parainfluenza (Zwingerhusten), halten wenn überhaupt nur 1 Jahr, aber das kann man sich ja überlegen ob man das für seinen Hund will.

    Genau so kann man sich überlegen ob man wirklich alles jährlich impfen lassen möchte, notwendig ist es nicht.

    Außerdem kann man das auch in den Beipacktexten falls man je einen zu Gesicht bekommt durchlesen. Aber das dürfte ja für das Redaktionsteam keine Schwierigkeit sein.

    Grüße
    Martin

  • Redaktion TierarztBLOG sagt:

    Zu diesem Thema bleibt zum wiederholten Male nur zu sagen:
    “Empfehlungen” von Pharmafirmen in Beipackzetteln ersetzen nicht die amtliche Freigabe!

  • Martin Oberwaldner sagt:

    S.G. Redaktion!

    Der amtliche Weg ist der:
    Ein Impfstoff bekommt eine amtliche Zulassung und für alle Medikamente in Österreich muss im Rahmen der amtl. Zulassung bei der AGES auch eine Fachinformation eingereicht werden. Da steht alles Wesentliche drinnen an das sich der Tierarzt halten muss, wenn der den Impfstoff/Medikament wie, an wen und wie oft er das verabreicht.
    Die Bestandteile, Darreichungsform, Nebenwirkungen, uvm. Diese Fachinformation ist inhaltlich ident mit der Gebrauchsinformation im Alltag auch “Beipackzettel” genannt und muss dem Patienten zur Verfügung stehen.

    Da Tiere nicht lesen können und auch damit nichts anfangen, sollte sich der Patientenbesitzer darum kümmern. Auch dem menschlichen Patienten wird auftetragen sich vor Med.-Einnahme diesen gründlich durchzulesen. Besonders Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder Einnahmehinweise, Dosierung, Wiederholung der Einnahme usf.

    In den Beipackzetteln der Impfstoffe steht auch drinnen wann eine Auffrischungsimpfung zu erfolgen hat.
    Diese “Empfehlungen” beruhen auf den Studien der Hersteller. Diese Studien wiederum mussten sie bei der AGES einreichen um überhaupt beweisen zu können wie das Medikament wirkt und ob es unbedenklich ist um die Zulassung für Österreich zubekommen.

    Nun, ob Sie es glauben oder nicht. Lesen sie mal nach oder rufen Sie bei der AGES an welche Impfstoffe länger als ein Jahr wirken und zugelassen sind.

    In Österreich kann man sich jedenfalls die Tollwutimpfung für zwei Jahre sparen, wenn man mit Nobivac T oder Enduracell T impft.

    Für Auslandsreisende mit Hund gilt hier besonders auf den Eintrag im EU-Petpass zu achten, sonst gibts Schwierigkeiten an der Grenze.
    Es gilt was im EU-Pass steht. Alle EU-Länder (plus Schweiz, Kroatien) anerkennen die Dreijahresimpfung für Tollwut.
    Und da es die schon im Kombi mit SHP für drei Jahre von Intervet gibt, heißt das nur alle drei Jahre impfen.

    Das was im “Beipackzettel” steht gilt – auch der Tierarzt muss sich daran halten – denn so ist der Impfstoff auch “freigegeben” worden von der AGES http://www.ages.at (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH).

  • Redaktion TierarztBLOG sagt:

    Um als Tierarzt den von der AGES zugelassenen Impfstoff auch einsetzen zu dürfen, bedarf es schlußendlich noch einer ministeriellen Verordnung, die es unseres Wissenstandes nach für andere Impfstoffe nicht gibt. Um unsere Ansicht der Dinge zu überprüfen, haben wir eine dementsprechende Anfrage an die Österreichische Tierärztekammer weitergeleitet.

  • Martin Oberwaldner sagt:

    Ich kanns nur wiederholen: Ihr Wissensstand ist seit 2007 überholt.
    Und die Impfstoffe sind schon länger in Vewendung.
    Sie sind ja nicht neu.

    Ich denke TÄ haben Zugang zu den zugelassenen Arzneimitteln in Österreich.

    Ich schreibe das aus dem Grund, dass Interessierte die Möglichkeit wahrnehmen und siche weiter informieren. Jährlich alles nach dem Gießkannenprinzip impfen ist nicht mehr zeitgemäß.

    Jetzt kann ich mir auch vorstellen, warum viele Tierbesitzer mit ihrem Wunsch auf der Strecke bleiben. Aber Gott sei Dank sind viele Tierärzte am Laufenden und impfen so wie es die Tierbesitzer möchten und nicht nach 08/15-Routine.

    Eben so viel wie nötig – so wenig wie möglich, um ihre Tier gesund zu erhalten.

  • Martin Oberwaldner sagt:

    Anmerkung noch:

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein mündiger TA sich vorschreiben lässt welchen zugelassen Impfstoff er verimpft.

    Wie sonst kann es sein, dass nicht alle TÄ die selben Impfstoffe verwenden. Hat wohl eher mit den Konditionen der Pharmafirmen zu tun. Bestenfalls mit den guten Erfahrungen beim verwendeten Impfstoff was die Nebenwirkungen bei den Impflingen betrifft.

  • Redaktion TierarztBLOG sagt:

    Irgendwie scheinen Sie etwas durcheinanderzubringen, ein nochmaliger Versuch:
    Ja, es gibt verschiedene Impfstoffe für Tollwut, die auch längere Impfabstände zulassen – auch in Österreich zugelassen.
    Nein, es gibt unserem Wissensstand nach nur einen amtlich (Ministerium, nicht AGES) zugelassenen Impfstoff, der es Tierärzten (in Österreich) erlaubt, die Impfung mit diesem im EU Heimtierausweis zu bestätigen.
    Eine Anfrage deswegen bei der Österreichischen Tierärztekammer ist anhängig und wird unseren Wissensstand entweder bestätigen oder widerlegen – wir werden hier sicherlich die Antwort publizieren.

  • Martin Oberwaldner sagt:

    Also, ich habe nicht nur Beipackzettel gelesen sondern mich auch beim Bundesministerium erkundigt. Lange bevor dass anscheinend die Tierärztekammer getan hat, denn die hat mir auf Anfrage auch falsche Auskünfte gegeben, daher wundert es mich auch nicht, dass Sie nichts davon wissen.

    Aber dafür bin ich ja da Ihnen Anstoß zur Selbstinformation zu geben.

    Das Bundesministerium für Gesundheit
    http://www.bmg.gv.at/ hat mich in diesen Sachen immer an:
    Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, AGES http://www.ages.at verwiesen.

    Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen – AGES PharmMed http://www.basg.at/

    >>>Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) / AGES PharmMed

    Mit 02.01.2006 hat AGES PharmMed als nationale Zulassungsstelle für Arzneimittel ihre Arbeit aufgenommen; zuvor fand die Ausgliederung aus dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) statt. Sie wurde mit einer Vielzahl von Aufgaben in der Arzneimittelzulassung, der klinischen Prüfung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, der Pharmakovigilanz und Vigilanz im Bereich der Medizinprodukte und im Inspektionswesen betraut.

    Gemeinsam mit der AGES PharmMed wurde das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) gegründet. Das BASG vollzieht hoheitliche Aufgaben im Kontroll- und Zulassungsbereich der Arzneimittel und Medizinprodukte und ist eine dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nachgeordnete Behörde. <<<<
    ——————-
    Wenn mir diese Behörde die Liste der in Österreich zugelassenen Tollwutimpfstoffe incl. Wirkungsdauer (lt.Zulassung in Ö) übermittelt, dann gehe ich davon aus. Dass das seine Richtigkeit hat und das all diese zugelassenen Impfstoffe auch in Österreich verimpft werden dürfen und vom Bundesministerium für Gesundheit
    http://www.bmg.gv.at/ abgesegnet ist.

    Ich räume jedoch ein, dass Sie sich auch noch eingehend informieren wollen. Das zeigt halt nur, dass die Tierärztekammer nicht informiert oder ihre Informationen ignoriert werden.
    Vielleicht helfen die hier angegebenen Links ja weiter.

    Gruß Martin

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