Wie man die richtigen Proben für einen Hund-Allergietest sammelt und was man vermeiden sollte
13. April 2024 – 13:50 | No Comment

Die Vorbereitung und Durchführung eines Allergietests bei Hunden erfordert Sorgfalt und Präzision, insbesondere wenn es um die Sammlung der richtigen Proben geht. Eine korrekte Probenentnahme ist entscheidend, um zuverlässige Testergebnisse zu erzielen und die spezifischen …

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Reisezeit: Gefahr für den Artenschutz

Hinzugefügt von Redaktion TierarztBLOG am 21. Juli 2009 – 14:15No Comment

Papagei kleinHaupturlaubszeit ist Hauptreisezeit. Zoll und Grenzpolizei erleben die hektischsten Wochen des Jahres. Zur Erinnerung an einen schönen Urlaub bringen die meisten Reisenden Souvenirs mit nach Hause – doch häufig handelt es sich bei diesen Souvenirs um Produkte oder Gegenstände, die aus geschützten Tieren oder Pflanzen hergestellt wurden.

Daher richten die Beamten nun verstärkt ihr Augenmerk auf Urlaubssouvenirs, die den Bestimmungen des internationalen Artenschutzrechts widersprechen. Jedes Jahr werden so vom Zoll in Deutschland große Mengen dieser “Reisemitbringsel” gefunden und beschlagnahmt. Laut dem 2-Jahresbericht zur Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens wurden in den Jahren 2007 und 2008 jeweils über 1000 Fälle registriert. Insgesamt konnten 2007 mehr als 17.000 und 2008 mehr als 21.000 Exponate aus geschützten Tieren oder Pflanzen durch die deutsche Zollverwaltung sichergestellt werden.

Schnüffeln nach Exoten

Weltweit sind etwa 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten gefährdet oder unmittelbar vom Aussterben bedroht. Ein Grund hierfür ist auch der starke Zuwachs im Ferntourismus. Immer wieder werden Reisemitbringsel wie beispielsweise Korallen, Riesenmuscheln, Orchideen, Elfenbeinschnitzereien oder Lederwaren aus Schlangenleder beschlagnahmt, weil die Bestimmungen des internationalen Artenschutzrechts nicht beachtet wurden.

Dabei handelt es sich in der Mehrzahl der Fälle nicht um Vorsatz der Urlauber, sondern schlichtweg um Unkenntnis, Dummheit oder Ignoranz. “Unwissenheit schützt jedoch nicht vor Strafe, das hat auch die geltende Rechtsprechung immer wieder festgehalten. Unser Anliegen ist es daher, im Vorfeld von Urlaubsreisen aufzuklären, damit ein schöner Urlaub nicht in eine unangenehme Ãœberraschung, etwa in Form einer saftigen Geldstrafe für unerlaubte Mitbringsel, mündet”, so die Präsidentin des deutschen Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Dr. Beate Jessel.

Den 2-Jahresbericht über die Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens finden Sie aktuell auf der Internetseite des BfN: www.bfn.de

Quelle: Bundesamt für Naturschutz / Foto: istockphoto

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