Wie man die richtigen Proben für einen Hund-Allergietest sammelt und was man vermeiden sollte
13. April 2024 – 13:50 | No Comment

Die Vorbereitung und Durchführung eines Allergietests bei Hunden erfordert Sorgfalt und Präzision, insbesondere wenn es um die Sammlung der richtigen Proben geht. Eine korrekte Probenentnahme ist entscheidend, um zuverlässige Testergebnisse zu erzielen und die spezifischen …

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Stiftung für das Tier im Recht (TIR) – Kompetenzzentrum für Fragen zur Mensch-Tier-Beziehung

Hinzugefügt von Gastkommentar am 1. Dezember 2009 – 07:30One Comment

Foto: TIRDie schweizer Stiftung für das Tier im Recht (TIR) setzt sich seit 1995 beharrlich für die Besserstellung von Tieren in Recht, Ethik und Gesellschaft ein. Mit ihrer juristischen Grundlagenarbeit und ihrem breiten Dienstleistungsangebot hat sich die TIR in den letzten Jahren als Kompetenzzentrum für Fragen zur Mensch-Tier-Beziehung etabliert. Vanessa Gerritsen ist juristische Mitarbeiterin bei der TIR. Sie beantwortet Fragen aus der Sicht eines Laien.

Was ist die Aufgabe Ihrer Stiftung. Wofür steht TIR?

Vanessa Gerritsen: Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) setzt sich seit 1995 beharrlich für die Besserstellung von Tieren in Recht, Ethik und Gesellschaft ein. Die TIR ist überzeugt, dass gut informierte Menschen eine wesentliche Grundlage für den Schutz der Tiere bilden und fokussiert sich daher neben ihrer juristischen Grundlagenarbeit auf ein breites Dienstleistungsangebot für Ratsuchende Menschen, die ihren oder anderen Tieren helfen möchten. Hierfür schafft die TIR immer wieder neue Instrumente, um allen Interessierten das Wis­sen über rich­tige Tierhaltung, ethische Grundsätze im Umgang mit dem Tier, das richtige Vorgehen bei der Beobachtung von Missständen sowie die Anwendung der tierrelevanten Gesetzesbestimmungen näher zu bringen.

In diesem Sinne erteilt die TIR schriftliche und telefonische Rechtsauskünfte, stellt umfangreiche Informationen auf ihren Websites tierimrecht.org und tierschutz.org bereit und publiziert praktische Ratgeber, die sich speziell an Nicht-Juristen richten, z.B. die “TIER-CD-ROM” oder “Das Tier im Recht transparent“. Darüber hinaus verfasst die TIR juristische Kommentare, Gutachten und Stellungnahmen zum Tierschutzgesetz und anderen tierrelevanten Rechtsbereichen, um damit solide Grundlagen für Gesetzesänderungen zu bieten, erarbeitet Vollzugshilfen für Verwaltungs- und Untersuchungsbehörden und organisiert Ausbildungskurse für Tierhalter und Polizeiorgane.

Wer gelangt an Sie und auf welchem Weg? Sind das vor allem Privatpersonen oder eher Tierschutzorganisationen? Wo setzt die Arbeit der TIR ein?

Foto: Vanessa GerritsenVanessa Gerritsen: Unsere rund 700 Rechtsauskünfte jährlich werden vorwiegend von Privatpersonen in Anspruch genommen, nicht selten melden sich aber auch Tierschutzorganisationen, die z.B. Meldestellen für Hinweise auf Missstände in Tierhaltung und –umgang betreuen oder in ihrer alltäglichen praktischen Tierschutzarbeit beispielsweise als Tierheim mit Rechtsfragen konfrontiert werden. Wir helfen hierbei z.B. auch bei der Ausgestaltung von Strafanzeigen oder geben eine rechtliche Beurteilung ab, die von diesen Organisationen für politische Forderungen genutzt werden kann. Nicht zuletzt unterstützen wir aber auch Politikerinnen und Politiker, die einen Vorstoss mit tierschutzrechtlichem Hintergrund einreichen möchten. Die Anfragen geraten auf allen möglichen Wegen an uns: per Telefon, Mail, Kontaktformular – jede Anfrage wird von uns ernst genommen und unbürokratisch behandelt. Die Arbeit der TIR besteht also in Beratung und Hilfestellung, jedoch kann die TIR keine Tierschutzfälle übernehmen oder anwaltschaftlich vertreten. Hierfür fehlt uns schlicht die nötige Kapazität.

Viele Menschen schauen weg, wenn sie einen Missstand oder Gewalt sehen, weil sie gar nicht wissen, an wen sie sich wenden sollen und ab wann das Fehlverhalten eines Tierhalters illegal ist bzw. der Umgang mit einem Tier als Tierquälerei bezeichnet werden muss. Was raten Sie? Wie gehe ich als Laie vor?

Vanessa Gerritsen: Das ist leider richtig: viele Menschen getrauen sich nicht, die Tierhaltung ihrer Verwandten oder Nachbarn anzuzeigen oder sind mit dem Vorgehen überfordert. Dies, obwohl doch gerade Kinder und Tiere so dringend auf das wachsame Auge der Gesellschaft angewiesen sind, weil sie ihrem Umfeld machtlos ergeben sind. Wir empfehlen, nach Möglichkeit das Gespräch mit dem fehlbaren Tierhalter respektive mit der für den Missstand verantwortlichen Person zu suchen. Ist dies nicht möglich oder fruchtet es nicht, so ist der Weg über die Veterinär- und allenfalls die Strafbehörden angezeigt. Je nach Art und Dringlichkeit des Falles sollte zuerst die kantonale Veterinärbehörde möglichst umfassend über die Situation des Tieres informiert werden. Die Behörde muss den Sachverhalt nach Kenntnisnahme prüfen und geeignete Massnahmen treffen, d.h. sie muss Anordnungen zur Behebung des rechtsrelevanten Missstands verfügen und kann im Notfall auch Tiere beschlagnahmen. Diese Behörde hat jedoch nicht die Möglichkeit, Strafen auszusprechen.

Foto: Stiftung für das Tier im RechtWeil der Bestrafung von Verstössen im Tierschutzvollzug aber grosse Bedeutung zukommt, ist es ratsam, zugleich eine Anzeige bei der Polizei einzureichen. Tierschutzverstösse sind Offizialdelikte und müssen daher von Amtes wegen verfolgt werden, sobald die Polizei Kenntnis davon erhält. Jede Person kann eine Anzeige machen, und zwar ganz einfach beim nächsten Polizeiposten. Die Polizei ist verpflichtet, Anzeigen mit begründetem Verdacht entgegenzunehmen, dies selbst wenn einzelne Polizeibeamte gelegentlich der Auffassung sind, man solle etwa “wegen einer Katze keinen Aufstand” machen.

Wichtig ist auch festzuhalten, dass grundsätzlich nicht nur strafbare Tierschutzmissstände angezeigt werden sollten. Auch Tierhaltungen, die sich in der Grauzone bewegen oder den Mindestforderungen der Tierschutzgesetzgebung knapp entsprechen, sollten angeprangert werden, wenn sie nicht tiergerecht sind. Die Tierschutzregelungen – in welchem Staat auch immer – gewährleisten keine artgerechte Tierhaltung, sondern stellen bloss die Grenze zur juristisch erfassten Tierquälerei dar. Es ist daher nicht wichtig, mit Sicherheit zu wissen, ob ein Missstand im juristischen Sinne bereits als Tierquälerei oder anderweitige Widerhandlung gegen die Tierschutzgesetzgebung erfasst ist. Der konkrete Verdacht, dass eine Tierhaltung oder ein bestimmter Umgang mit einem Tier nicht in Ordnung ist, reicht für eine Anzeige vollkommen aus. Die rechtliche Überprüfung ist Sache der Behörden.

Womit muss sich die TIR am meisten befassen? Wo passieren die meisten Verstösse gegen Tiere? Eher bei Heimtieren oder bei Nutztieren?

Foto: Stiftung für das Tier im RechtVanessa Gerritsen: Die TIR hält aufgrund der bisher erteilten Rechtsauskünfte vor allem im Heimtierbereich eine breite rechtliche Informationsgrundlage bereit, dies wahrscheinlich einfach, weil Halter von Heimtieren sich aus eigenem Antrieb oft besser informieren möchten als Halter von aus wirtschaftlichen Gründen gehaltenen Nutztieren. Selbstverständlich beantwortet die TIR aber gerne auch Fragen im Bereich Nutztiere und erstellt Rechtsgutachten und Stellungnahmen, die der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen dienen sollen. Im Weiteren hat sich die TIR bereits bisher intensiv mit Fragen der Wildtierhaltung zum Beispiel im Bereich Pelzproduktion auseinandergesetzt. Ganz besonders liegen der TIR auch die Anliegen der Versuchstiere am Herzen. Die beiden im Oktober veröffentlichten Bundesgerichtsurteile, die zwei Bewilligungen für Primatenversuche endgültig abwiesen, basieren zu einem nicht unwesentlichen Teil auf Vorarbeiten der TIR.

Silvia HuwylerHerzlichen Dank für die Fragenbeantwortung und für Ihre Arbeit!

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Stiftung für das Tier im Recht

Silvia Huwyler ist engagierte Tierschützerin und Unternehmerin aus Luzern in der Schweiz.
Silvia´s Website: mondfalter

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