Wie man die richtigen Proben für einen Hund-Allergietest sammelt und was man vermeiden sollte
13. April 2024 – 13:50 | No Comment

Die Vorbereitung und Durchführung eines Allergietests bei Hunden erfordert Sorgfalt und Präzision, insbesondere wenn es um die Sammlung der richtigen Proben geht. Eine korrekte Probenentnahme ist entscheidend, um zuverlässige Testergebnisse zu erzielen und die spezifischen …

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Tollwut – wichtige Ratschläge und Hinweise

Hinzugefügt von Redaktion TierarztBLOG am 6. Mai 2010 – 10:0018 Comments

Die Tollwut ist eine unheilbar tödliche Infektionskrankheit, die alle Säugetiere einschließlich des Menschen befallen kann. Die Infektion erfolgt über den Speichel eines infizierten Tieres (Eindringen des Speichels in eine Bisswunde).

Die Tollwut wurde in unseren Breiten durch jahrelange Impfaktionen bei Wildtieren (durch halbjährliche Köderauslegungen, hauptsächlich vom Flugzeug aus) und die Schutzimpfungen von Haustieren praktisch ausgemerzt, Deutschland, Österreich und die Schweiz gelten als tollwutfrei.

Durch den permanent steigenden Individualverkehr und den Wegfall von Grenzkontrollen bei Tieren durch die EU-Erweiterung steigt allerdings auch die Gefahr der Neueinschleppung und Verbreitung der Tollwut.

Dazu einige Ratschläge:

  • Alle wildlebenden Tiere, die ihre Scheu vor dem Menschen oder vor Haustieren verloren haben, gelten als tollwutverdächtig und sollten weder angefasst noch aufgenommen werden!
  • Um die Gefahr einer Ansteckung zu vermeiden, impfen sie Ihre Haustiere regelmäßig! (ausgenommen reine Wohnungstiere)
  • Die Schutzimpfung unserer Tiere ist jährlich aufzufrischen, sie kann von jedem niedergelassenen Tierarzt durchgeführt werden. Bei Reisen mit Tieren in tollwutfreie Länder gelten besondere Vorschriften, bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn
  • Nehmen Sie keine Tiere mit unbekanntem oder unsicherem Impfstatus mit, vor allem keine Streuner aus dem Ausland!
  • Wird Ihr Haustier von einem unbekannten Tier gebissen, gehen Sie so schnell wie möglich zum Tierarzt!
  • Werden Sie selbst von einem unbekannten Tier gebissen, gehen Sie nach Reinigung und Desinfektion der Wunde so schnell als möglich zu einem Arzt oder in ein Spital!
  • Auch für Menschen gilt: eine Behandlung der Bissstelle hat nur kurze Zeit nach dem Biss eine Chance den Befall der Nerven zu verhindern!
  • Ist das Virus einmal in einem Nerv, wandert es unaufhörlich bis zum Gehirn, wo es eine tödlich endende Entzündung hervorruft.

Eine Heilung ist nach dem Einwandern der Viren von der Bissstelle in den nächsten Nerv nicht mehr möglich! Melden Sie tollwutverdächtige Tiere der Polizei oder der zuständigen Veterinärbehörde, oder fragen Sie einen Tierarzt!

Als tollwutverdächtig gelten Tiere, die eines oder mehrere der folgenden Symptome zeigen:

  • besondere Zutraulichkeit bei Wildtieren;
  • Unruhe, Nervosität, Gereiztheit, Aggressivität und Bissfreudigkeit („rasende Wut“), Schnappen und Aufnahme von Gegenständen (Steine), mit Speicheln und Schluckbeschwerden (häufig bei Hunden);
  • Verletzungen (selbst hervorgerufen);
  • „artfremdes“ Verhalten;
  • Lähmungen;
  • Rückgang der Leistung bei Nutztieren;
  • Ãœberempfindlichkeit (v.a. Geräusche wie Wasserplätschern kann zu Anfällen führen);
  • Juckreiz an der Bisswunde v.a. bei Pferden und bei Menschen;
  • bei Geflügel Schreckhaftigkeit, Unruhe, später Lähmungen.

Tollwut

Quelle: bmg.gv.at / Foto: CDC

18 Comments »

  • Martin sagt:

    o Die Schutzimpfung unserer Tiere ist jährlich aufzufrischen,

    Dazu ist anzumerken, dass es in Deutschland und Österreich Impfstoffe gibt die keine jährliche Widerholgunsimpfung vorschreiben.
    In Deutschland haben nahezu alle Impfstoffe die Zulassungen dahingehend auf drei Jahre geändert. Die Impfstoffe selbst sind nicht verändert worden.

    Beim Wechsel auf einen anderen Impfstoff bedarf es keiner neuerlichen Grundimmunierung auch nicht, wenn die Impfung mal vergessen wurde. Eine Impfung reicht und dann alle drei Jahre.
    Siehe auch Beipacktext, da steht das genau drinnen.

    Da die Gesetze dahingehend eu-weit geändert wurden. Ist im ganzen EU-Raum die 3-Jährige-Impfung anerkannt. Das gilt auch für Reisen (manche Länder haben noch Sonderbestimmungen, aber auch die erlauben das 3-Jahresintervall.

  • Redaktion TierarztBLOG sagt:

    Die Entscheidung, ob eine Impfung angeraten ist oder nicht, trifft immer noch der Tierarzt aufgrund einer Untersuchung und Kontrolle des Titers!

  • Martin sagt:

    S.g. Redaktion!
    Die Entscheidung darf ich für mein Tier treffen, denn ich bin auch dafür verantwortlich und muss es pflegen und die Kosten tragen.

    Nebenbei gibt es soetwas wie eine Fachinformation, die den Impfstoffen beiliegt, an die müssen sich auch Tierärzte halten, andernfalls tragen sie die Verantwortung gegenüber dem Impfstoffhersteller und dem Tierhalter, falls sich eine Fehlbehandlung auf die Gesundheit des Tieres auswirkt.

    Die alleinige Entscheidung von wem und ob das Tier behandelt wird trägt der Tierhalter. Der Tierarzt bietet seine fachliche Kompetenz und seine Dienstleistung an.

    Wenn nun ein Impfstoff eine jährliche Wiederholungsimpfung nicht mehr vorsieht so möchte ich das auch so in der Impfbescheinigung (EU-Petpass) in der dafür vorgesehenen Spalte eingetragen haben.

    So ist es Eu-rechtlich vorgesehen und ich möchte das so für mein Tier.

    So oft impfen wie nötig, so wenig wie möglich.

    Es steht natürlich jedem frei sich die Entscheidung abnehmen zu lassen. ICH halte mich an die Vorschriften der Impfstoffhersteller.

    Grüße Martin

  • Redaktion TierarztBLOG sagt:

    Ein Tierarzt ist dem Impfstoffhersteller gegenüber überhaupt nichts verantwortlich!
    Und die alleinige Entscheidung ob und wie ein Tier behandelt wird trägt der dazu ausgebildete und befähigte Fachmann – der Tierarzt.

  • Franziska sagt:

    Ich möchte dazu noch anmerken: wir sind derzeit mit unserem Yorkie in der Karibik unterwegs. Auf den französischen Inseln ist die Einreise kein Problem, aber auf Antigua, St.Kitts/Nevis, Dominca, etc. wird neben dem Impfnachweis auch eine Tollwut-Titerbestimmung verlangt. Ansonsten kann es passieren, dass der Hund nicht von Bord darf (wir segeln in der Karibik). Auf Verlangen bekommt man den Nachweis auch in englischer Sprache. Kosten ca. 100 Euro (Österreich).

    Auf jeden Fall sollte man sich vor Reisebeginn unbedingt die Bestimmungen der einzelnen Länder ansehen.

  • martin sagt:

    An die Redaktion TierarztBLOG:
    Das ist eine sehr interessante Sichtweise. Das heißt sie impfen wie es Ihnen passt und das auf Kosten der Tierhalter bzw. Tiere. Nein, auch sie müssen sich an die Vorgaben wie Impfstoffe zu verwenden sind halten. D.h. das was in den Fachinformationen zu den Impfstoffen drinnen steht schreibt der Hersteller vor und ist auch für Sie bindend. Andernfalls tragen sie die Verantwortung wenn das Tier Schaden nimmt.

    Nein, so ist das nicht: ein jeder Patient bestimmt wie er sich behandeln lässt. Da Kinder und Tiere nicht für sich selbst entscheiden können muss das der Erziehungsberechtigte oder eben der Besiter tun. Es ist ja schön, dass sie so viel Selbstvertrauen haben, aber hier überschätzen sie sich schon sehr.

    Sie können fachliche Empfehlungen abgeben. Die letzte Entscheidung ob und wie eine Behandlung erfolgt trägt der Tierbesitzer.

    Sie mögen dass so in ihrer Praxis handhaben, üblich ist das nicht und rechtlich haltbar auch nicht.

    Der Tierbesitzer ist nur verpflichtet das Tier bei Krankheit behandeln zu lassen. Er ist nicht verpflichtet das Tier auch impfen zu lassen. Es gibt keine Impfpflicht in Österreich weder bei Tier noch beim Menschen.

    Immerhin leben wir noch in einem freien Land wo Bürger auch noch selbstbestimmend sein können.

    Weil sie den Titer angesprochen haben. Die Höhe des Titers ist nur bei Reisen in bestimmte Länder maßgeblich für einen gültigen Tollwutschutz.
    Es ist aber nicht so, dass das generell für den EU-Raum gilt. Hier gilt nur der Eintrag in den EU-Petpass unabhängig von der Höhe des Titers.

    Es verlangt auch kein Gesetz oder Verordnung in Österreich, dass der Titer eine bestimmte Höhe haben muss. Hier gilt auch lediglich der Eintrag in den Impfpass als gültiger Tollwutschutz vor der Tollwutschutzverordnung (die in Österreich seit Feb. 2008 geändert ist und auch den Eintrag für drei Jahre zulässt)

    Es ist mir auch neu, dass sie vor dem Impfen jedes Mal den Titer nachprüfen müssen.
    Das ist auch nicht üblich. Sie werfen mir den Sparefroh vor, dann möchte ich drauf Hinweisen, dass manche Impfungen nicht nötig sind und aus purer Gewinnsucht verabreicht werden.

    Danke auf jeden Fall für diesen Einblick in Ihre Praxis.
    Martin

  • Redaktion TierarztBLOG sagt:

    Die Aussagen der Redaktion beziehen sich sehr wohl auf alle Tierärzte.
    Und noch ein Mal: Die alleinige Entscheidung ob und wie ein Tier behandelt wird trägt der dazu ausgebildete und befähigte Fachmann – der Tierarzt.
    Für den Veterinär steht an erster Stelle das Wohl seines Patienten, in dessen Interesse er weder durch die Begehrlichkeiten eines Pharmavertreters, noch durch die eines Pfennigfuchsers von den notwendigen medizinischen Handlungen Abstand nimmt.
    Jemand, der per se Tierärzten pure Gewinnsucht vorwirft, disqualifiziert sich selbst – jede weitere Rethorik ist daher überflüssig …

  • Martin sagt:

    Ja den Sparefroh, den haben Sie mir per Mail unterstellt und dann im Blog entfernt. Ist ja einmal eine sehr sachliche Aussage, danke.
    Ja zum Unterschied von Ihnen verdiene ich nicht dran und muss entscheiden was für mein Tier das Beste ist. Mir kommt es auf das Geld, dass ich ihrer Meinung nach ein Mal im Jahr zahlen muss nicht an. Ihnen offenbar schon. Haben Sie nicht auch die Verpflichtung unnötige Behandlung zu unterlassen wenn sie dem Tier keine Heilung oder mehr Gesundheit bringen?
    Ja ich bin auf Tierärzte angewiesen. Ich vertraue ihnen und kann nur hoffen, dass sie immer die richtige Entscheidung treffen, denn zum Unterschied von den Impfstoffen die ja klar dokumentiert sind, werden andere Medikamente und Injektionen kaum genannt. Das heißt, ich weiß oft gar nicht was mein Tier bekommt. Ich bekomme dann ein Tütchen mit der Einnahmevorschrift drauf und das war es. Was dem Tier gespritzt wurde wird mir nicht verraten. Ich kann also, falls ein Notfall eintrifft und das Tier von einem anderen Tierarzt behandelt wird, gar nicht sagen welches Medikament verabreicht wurde. Der weiterbehandelnde Tierarzt und ich können also nicht feststellen, wenn die Behandlung nicht angeschlagen hat, auf welche Alternativen man noch zurückgreifen kann. Mögliche Nebenwirkungen können nicht zugeordnet werden, da man das Medikament nicht kennt und sich auch nicht darüber informieren kann.

    Leider wurde mein Vertrauen aber auch oft missbraucht. Wenn ich mich so umhöre im Bekanntenkreis dann ist es leider so, dass Tiere auch geimpft werden die krank sind.
    Es steht aber ausdrücklich in jedem Beipacktext, dass Tiere nur dann geimpft werden dürfen, wenn sie vollkommen gesund sind.

    Ich weiß aber auch, dass viele chronischkranke Tiere jährlich geimpft werden nur weil es so üblich ist. Die Notwendigkeit für die Gesundheit wird hier nicht erbracht. Im Gegenteil, es können neue Krankheiten entstehen oder bestehende verschlechtert werden an denen Sie dann auch wieder verdienen.

    Ich frage mich, wenn die Tierbesitzer mehr über Impfungen und Impfstoffe wissen würden, ob sie sich dann nicht doch eine eigene Meinung bilden würden und dann eben nicht ihrer Ansicht sind und sich anders für ihr Tier entscheiden würden.

    Macht Ihnen das so Angst, dass Sie gleich mit Unterstellungen kontern müssen?

    Aber keine Angst, bis alle Tierhalter Hinweise bekommen doch mal genauer zu hinterfragen und sich die Gebrauchsinformation genau durchzulesen und sich bewusst werden, dass sie vielleicht ihr Tierarzt falsch informiert, wird noch viel Zeit vergehen bis dahin können Sie sich überlegen, ob es der richtige Weg ist ihre Kunden als Sparefroh zu bezeichnen.

    Ich frage mich, ob Sie sich schon jemals die Fachinformationen (und die Tollwutverordnungen) genauer durchgelesen haben, sonst könnten sie nicht dreist behaupten, dass man gegen Tollwut immer jährlich impfen muss.

    Und nochmals, was ich impfen lasse ist meine Entscheidung. Ich habe auch daher keine Verpflichtung Ihnen gegenüber oder des Impfstoffherstellers (Pharmavertreter haben sie genannt, der ist aber in jedem Fall irrelevant).

    Ich muss lediglich abwägen, ob aufgrund der Haltungsbedingungen und der Wohnumgebung ein besonderes Risiko besteht, dass mein Hund mit tollwutverdächtigen Tieren in Kontakt kommen könnte.

    Das hat mein langjähriger Tierarzt schon verneint, also warum sollte ich ihm nicht vertrauen. Nur bei Reisen, bei Besuch von Veranstaltungen mit Hund (Hundeausstellungen, Hunde-Sportveranstaltungen) bin ich den Tollwutschutzverordnungen verpflichtet zu impfen, aber da auch nicht mehr jährlich.

    Grüße
    Martin

  • Redaktion TierarztBLOG sagt:

    Nun, der Sparefroh war vielleicht etwas deftig, nichtsdestotrotz bedienten wir uns der Bezeichnung Pfennigfuchser …
    Spaß beiseite, es tut uns leid, dass sie mit Tierärzten des öfteren schon unzufrieden waren. Wir behaupten nicht, dass alle Tierärzte per se Halbgötter in Weiß sind, der prozentuale Anteil an Unfähigkeit spiegelt sich auch unter Veterinären wie in der Restbevölkerung wieder, da gibt es nix zu beschönigen.
    Aber ihre Rundumschläge aufgrund ihrer Verbitterung sind ja auch nicht gerade als fair zu bezeichnen. Unsere Feststellung “Die alleinige Entscheidung ob und wie ein Tier behandelt wird trägt der dazu ausgebildete und befähigte Fachmann – der Tierarzt.” geht davon aus, dass der betreffende “Fachmann” sein Diplom auch verdient hat – unfreundlichen, unfähigen, nicht mit dem Patientenbesitzer kommunizierenden Veterinären halten auch wir nicht die Stange. Der mündige Bürger muss sich halt dahingehend in der Praxis artikulieren oder mit den Füßen abstimmen. Generelle Rundumschläge allerdings finden wir nicht so toll …

  • Martin sagt:

    Das klingt schon mal ein bisschen freundlicher.
    Ich habs auch nicht so gerne, wenn man die Behandlung von Tierärzten hinterfragt, per se als Pfennigfuchser oder Sparefroh tituliert zu werden.

    Ich lasse mir auch nicht meine Entscheidungsfreiheit absprechen und schon gar nicht, wenn ich die Konsequenzen tragen muss.
    So viele Bereiche wo man sie noch hat, gibts ja leider nicht.

    Und ich lese gar nicht gerne auf Informationsseiten, dass Tollwut oder SHP jährlich geimpft werden muss/soll.
    Grüße
    Martin

  • Martin sagt:

    Nach mehrmaligen Hinweisen die Tierhalter richtig zu informieren, hat sich der Tierschutzombudsmann Wien doch dazu durchgerungen richtige Informationen ins Netz zu stellen:
    http://www.tierschutzinwien.at/index.php?set_language=de&cccpage=thema_des_monats_detail&set_z_themadesmonats=105

    Ich hoffe der Link funktioniert:
    Ein paar Textpassagen daraus:
    2. Schritt: Die Tollwutimpfung
    * Wann ist die Impfung vorzunehmen
    Heimtiere, die auf eine Ausreise bzw. Wiedereinreise nach Österreich vorbereitet werden, müssen gegen Tollwut geimpft werden, wobei die Hinweise auf dem Beipackzettel des Impfstoffherstellers einzuhalten sind. Die Impfung muss nach der Implantation des Mikrochips vorgenommen werden. Bitten Sie den praktizierenden Tierarzt vor der Impfung, die Mikrochip-Nummer zu lesen.
    Wenn Ihr Heimtier geimpft wurde, bevor der Mikrochip implantiert wurde, ist eine erneute Impfung erforderlich. Damit soll gewährleistet werden, dass die Identität des Tieres bei der Impfung korrekt festgestellt wurde

    * Gültige Tollwutimpfung
    Die Tollwutimpfung muss im Heimtierausweis eingetragen sein. Sie ist erst ab dem 21. Tag nach Beendigung der Impfung gültig. Erfolgt eine Nachimpfung innerhalb der Gültigkeitsdauer der Erstimpfung, so entfällt diese Wartefrist.
    Die Impfung bleibt so lange gültig, wie vom Impfstoff-Hersteller angegeben, falls das Ablaufdatum von einem bevollmächtigten Tierarzt im Heimtier- oder Impfausweis eingetragen wurde.
    Andernfalls ist die Impfung ein Jahr gültig.
    . Schritt: Der EU Heimtierausweis:
    In Österreich ist jeder zur Berufsausübung berechtigte Tierarzt befugt, einen EU Heimtierausweis auszustellen.

    –> Stellen Sie bei der Impfung sicher, dass der Tierarzt die folgenden Angaben sorgfältig in den EU- Heimtierausweis einträgt:

    • Geburtsdatum/Alter
    • Mikrochip-Nummer, Datum der Mikrochip-Implantation und Stelle, an der sich der Mikrochip befindet
    • Impfdatum
    • Hersteller und Name des Impfstoffes sowie Chargen-Nummer
    • Datum, zu dem eine Auffrischungsimpfung fällig ist (d.h. die Eintragung “gültig bis”). Dieses Datum errechnet sich aus der auf dem Beipackzettel des Herstellers angegebenen Gültigkeitsdauer der Impfung.

    4. Schritt: Auffrischungsimpfungen
    Wenn Ihr Heimtier geimpft wurde müssen regelmäßig Auffrischungsimpfungen vorgenommen werden.
    Hierbei darf das Datum, das in Abschnitt IV des Heimtierausweis unter “gültig bis” angegeben ist, nicht überschritten werden. Alle Auffrischungsimpfungen sind in Abschnitt IV des Ausweises einzutragen.
    Wenn dieser Termin versäumt wird, ist eine erneute Grundimpfung erforderlich. (Anm: d.h. dass EINE Impfung erfolgen muss nicht 2 im Abstand von 4 Wochen)
    Grüße
    Martin

  • [...] wie vehement ein Tierarzt in der Öffentlichkeit seine Position verteidigt, könnt und sollt ihr in diesem Blogeintrag und vor allem in den zugehörigen Kommentaren [...]

  • HJPospie sagt:

    Ich habe die Diskussion zwischen Martin und Redaktion TierarztBLOG mit Interesse gelesen. Man glaubt sich in’s letzte Jahrhundert zurückversetzt denn die Redaktion scheint sich nicht über den neuesten Forschungsstand informiert zu haben. Speziell die Tollwutschutzimpfung beinhaltet das Risikos eines Sarkoms, das immer zum Tode führt. Daher ist es UNVERANTWORTLICH, auf der unnötigen Ein-Jahres Periode zu beharren. Das amerikanische AVMA und das deutsche Paul Ehrlich Institute haben gezeigt, dass für 3 bzw. 4 Jahre ausreichender Schutz vorhanden ist und auch die EU-Tollwutschutzverordnung berücksichtigt diesen Stand.
    Ich möchte gerne einen Tierarzt, der die Haltung der Redaktion TierarztBLOG vertritt, treffen um ihm sein nicht vorhandenes Fachwissen zu beweisen – eventuell haben diese “Fachleute” ja vor 50 Jahren studiert und sich nicht weitergebildet!?

  • Redaktion TierarztBLOG sagt:

    Liebe/r HJPospie,
    Auf die “unnötige Ein-Jahres Impfung” kann in Österreich nicht verzichtet werden, da nur dieser Impfstoff in Österreich zugelassen ist. Mit in Deutschland oder der Schweiz zugelassenen Impfstoffen kann aber in diesen Ländern eine 3 bzw. 4 Jahresperiode eingehalten werden. Die Berater der Redaktion haben also nicht vor 50 Jahren studiert …
    Die Redaktion wünscht Prosit Neujahr!

  • HJPospie sagt:

    Liebe Redaktion,
    Vielen Dank für die Antwort; wenn es wirklich stimmt, dass für Östereich bis heute keinem der Tollwut-Vakzine mit nachgewiesener 3-4 jähriger Immunitätsdauer eine Zulassung erteilt wurde, hätte die Redaktion dies so erklären können statt “nur der Tierarzt ist der Fachmann, der das entscheiden kann” – sollte die Redaktion nicht besser auf diesen Missstand hinweisen, sodass die anscheinend etwas rückständigen österreichischen Stellen sich endlich an das Gesamt-europäische Verhalten anpassen und den Tieren unnötige Risiken ersparen?

    In diesem Sinne wünsche ich aus Deutschland der Redaktion Alles Gute für das kommende Jahr….

  • HJPospie sagt:

    Liebe Redaktion,
    vielen Dank für die Antwort. Ich finde aber, dass diese Erklärung auf Martin’s Einträge richtig gewesen wäre und nicht “nur der ausgebildete und befähigte Fachmann – der Tierarzt” kann das entscheiden.
    Die Redaktion TierarztBLOG sollte darauf hinwirken, dass die rückständige Haltung der östereichischen Stellen endlich korrigiert und die EU-weite Regelung auch in Üsterreich eingeführt wird. Das Wohl der Tiere sollte nicht durch bewiesenermassen unnötige Impfungen beeinträchtigt werden!

    In diesem Sinne die besten Wünsche für das Neue Jahr….

  • Martin sagt:

    Danke HJPospie für deine Wortmeldung.
    Es stimmt natürlich nicht, dass es keine Impfstoffe in Österreich gibt die in ihrer Gebrauchsinformation die 3-jährige Wiederholungszeitraum drinnen stehen haben.

    Enduracell v. Pfizer hat 3 Jahre Felocell ( Katzen – eine Vierjahreszulassung)
    Nobi-vac T v. Intervet 3 Jahre

    Virbagen T v. Virbac 2 -3 Jahre (wobei hier natürlich selten 3 Jahre eingetragen werden und meist auch nur wenn 3 Impfungen vorangegangen waren.

    Diese Impsstoffe sind in Österreich zugelassen und die gesetzl. Regelungen sind dahingehend 2007/2008 geändert worden. Also ziemlich viel Zeit sich zu informieren.
    Das kann man auch bei der AGES erfragen wenn man keine Beipacktexte lesen kann.

    Gruß M.

  • [...] ZUM THEMA Tollwut – wichtige Ratschläge und Hinweise Erinnerung zum Welt-Tollwut-Tag: Impfstatus bei Hunden und Katzen überprüfen Gesundheitsvorsorge [...]

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