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	<title>Kommentare zu: Hundebiss &#8211; was nun? (475)</title>
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	<description>Informatives und Unterhaltsames rund um Hund, Katze und Kleintiere.</description>
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		<title>Von: Doris</title>
		<link>http://www.tierarztblog.com/2010/09/22/hundebiss-unbedenklichkeitsbescheinigung-polizei-anzeige/comment-page-1/#comment-2869</link>
		<dc:creator>Doris</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Sep 2010 13:14:57 +0000</pubDate>
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		<description>Also ich würde die Bescheinigung machen und diese eingeschrieben an die betroffene Person schicken. Und dann noch eine nette Karte. Das Wichtigste bei solchen Dingen ist, dass man guten Willen zeigt, dann fällt vieles zu Gunsten des Hundehalters aus....zumindest in einer Situation wie dieser....versichern kann ich da aber auch nichts.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Also ich würde die Bescheinigung machen und diese eingeschrieben an die betroffene Person schicken. Und dann noch eine nette Karte. Das Wichtigste bei solchen Dingen ist, dass man guten Willen zeigt, dann fällt vieles zu Gunsten des Hundehalters aus&#8230;.zumindest in einer Situation wie dieser&#8230;.versichern kann ich da aber auch nichts.</p>
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		<title>Von: Dr. Michaela Labitsch</title>
		<link>http://www.tierarztblog.com/2010/09/22/hundebiss-unbedenklichkeitsbescheinigung-polizei-anzeige/comment-page-1/#comment-2867</link>
		<dc:creator>Dr. Michaela Labitsch</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Sep 2010 12:20:35 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Monika,
ich würde dir zu einer prophylaktischen Untersuchung bei deinem TA raten und den Befund bei der zuständigen Behörde abgeben, denn die verletzte Person könnte erst später  wegen sogenannte Folgesymptome klagen und erst dann eine Anzeige machen. Dein TA muss den Hund am Tag X und zehn Tage später untersuchen und dir dies mittels eines Formulares (BH erhältlich) bescheinigen. 
Liebe Grüße!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Monika,<br />
ich würde dir zu einer prophylaktischen Untersuchung bei deinem TA raten und den Befund bei der zuständigen Behörde abgeben, denn die verletzte Person könnte erst später  wegen sogenannte Folgesymptome klagen und erst dann eine Anzeige machen. Dein TA muss den Hund am Tag X und zehn Tage später untersuchen und dir dies mittels eines Formulares (BH erhältlich) bescheinigen.<br />
Liebe Grüße!</p>
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