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22. Februar 2024 – 14:45 | No Comment

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Jäger wegen Tierquälerei angezeigt: Wusste nicht, dass ein Stromhalsband verboten ist …

Hinzugefügt von Redaktion TierarztBLOG am 3. Februar 2010 – 08:003 Comments

Die Beute (Jagd mit Hunden) von Gustave Courbet, 1857Oberösterreich – Ein Jäger hat seinem Jagdhund ein verbotenes Teletakhalsband angelegt, mit dem Stromstösse gesetzt werden können – eine Anzeige wegen Tierquälerei war die Folge.

Der Jagdhund wurde im Siedlungsgebiet von Pichlwang aufgegriffen und obwohl er weder gechipt war noch eine Hundemarke trug, konnte der Jäger als Besitzer eruiert werden. Augenzeugen berichteten von einem angelegten Teletak- und Stachelhalsband, was laut österreichischem Tierschutzgesetz verboten ist. „Das ist eine massive Tierquälerei”, empörte sich Regina Resch, Obfrau des Tierschutzvereines und zeigte den Fall bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft an. Außerdem nahm sie den Hund in Verwahrung und ließ ein tierärztliches Gutachten erstellen, dass ihrer Aussage nach zu „erschreckenden” Ergebnissen gekommen sei.

Stromhalsbänder “vernünftig” eingesetzt …

„Es tut mir vom Herzen leid, aber ich habe nicht gewusst, dass das Teletak mittlerweile verboten ist”, sagte der Jäger in einem Gespräch mit der Zeitung Oberösterreichische Nachrichten. Er beteuerte, das Halsband nur zum Schutz des Hundes angelegt zu haben, um während der Nachsuchung eines angeschossenen Fuchses seinen Deutsch-Drahthaar damit von einer stark befahrenen Straße fernzuhalten. Da er diesen “Fehler” nur aus reiner Unwissenheit begangen habe, rechne er daher nur mit einer Ermahnung, eventuell mit einer Verwaltungsstrafe. Jedoch zeigte sich der Timelkamer Weidmann über den Tierschutzverein erbost: „Es kann nicht sein, dass man einen Hund in Gewahrsam nimmt und den Besitzer nicht informiert.” Sein Jagdhund sei am Ohr tätowiert und so eindeutig zuordenbar.
Landesjägermeister Sepp Brandmayr sagt, dass er den Fall nicht kennt, jedoch weiß er schon, dass solche Halsbänder verboten sind. Konsequenzen gibt es für den Jäger vorerst nicht: „Wir sind keine Behörde.” Eine Verurteilung wegen Tierquälerei könne aber den Entzug der Jagdkarte nach sich ziehen. Vielleicht sollte der Oberösterreichische Landesjagdverband seine Mitglieder betreffend Tierschutz und Kennzeichnungspflicht an seinen eigenen Wahlspruch erinnern: “Jagd ist Verantwortung für Wild und Lebensraum” !

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