Wie man die richtigen Proben für einen Hund-Allergietest sammelt und was man vermeiden sollte
13. April 2024 – 13:50 | No Comment

Die Vorbereitung und Durchführung eines Allergietests bei Hunden erfordert Sorgfalt und Präzision, insbesondere wenn es um die Sammlung der richtigen Proben geht. Eine korrekte Probenentnahme ist entscheidend, um zuverlässige Testergebnisse zu erzielen und die spezifischen …

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Wiener Tierhaltegesetz: Alle gegen Sima – Verfassungsklage angekündigt

Hinzugefügt von Redaktion TierarztBLOG am 29. März 2010 – 10:00One Comment

Wien – Als “skandalös” bezeichnete Umweltstadträtin Ulli Sima das Verhalten der Opposition, die endgültige Abstimmung in Sachen Kampfhundeführschein im Landtag zu verhindern. Doch die Kritik kommt von allen Seiten, auch ausserhalb des Landtages.

“Dass die Stadt Wien mit den Hundesportverbänden vor der Novellierung aber überhaupt nicht kommuniziert, und das Büro der Wiener Umweltstadträtin sogar den genauen Wortlaut der Gesetzesänderung bis zuletzt geheim gehalten hat, ist kein gutes Zeichen. Es wäre besser gewesen, vor dem Landtag das Gespräch zu suchen als hinterher zu einem runden Tisch einzuladen.”, so der Österreichische Gebrauchshundessportverband in einer seiner letzen Aussendungen.

“Entweder ist SP-Stadträtin Sima in der Materie derart unbelesen, dass sie selbst die einfachsten Fragen in der Fragestunde nicht beantworten konnte oder die SPÖ betreibt wieder einmal Gesprächsverweigerung”, so ÖVP Wien Klubobmann LAbg. Matthias Tschirf. Dies sei aber in der Frage des Hundeführschein nichts Neues: “In der Vorbereitungsphase des Gesetzes hat die SPÖ-Stadträtin ja auch den Experten das Gespräch verweigert.” Und Tschirf im weiteren: “Die Frau Stadträtin mag sich zwar mit Gackerl-Sackerln auskennen, nicht aber mit der Haltung von Hunden.” Die erste Anfrage in der Sitzung des Wiener Landtages am vergangenen Freitag wurde von Matthias Tschirf eingebracht und hatte die Nichteinbeziehung von ExpertInnen, Betroffenen und Vereinen, in dem kein eigener Gesetzesentwurf zum Tierhaltegesetz inklusive externen Begutachtungsverfahren vorgelegt wurde, zum Inhalt. Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) hatte daraufhin entgegnet, dass hier das größtmögliche Begutachtungsverfahren überhaupt, nämlich die Volksbefragung, durchgeführt wurde.

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Im Zuge der Landtagssitzung kündigte der Gemeinderat der FPÖ-Wien, LAbg. Dr. Herbert Madejski an, das neue “Hunderassengesetz” der SPÖ am 2. Juli verfassungsrechtlich klären zu lassen. Er, Madejski, zeigte sich überzeugt, dass das Gesetz in Kürze genauso gekippt werden würde, wie dies in der Steiermark bereits in den 90er Jahren der Fall war. Die Steiermark habe bis zum heutigen Tag von einem “Rassegesetz” und damit von der Diskriminierung einzelner Hunderassen und (mittlerweile) deren Besitzer abgesehen. Dort nämlich habe man schon lange erkannt, dass eine Rasseeinteilung in sogenannte “Kampfhunde” und “Nicht-Kampfhunde” wissenschaftlich unmöglich ist, so Madejski.

Ein nicht verfassungskonformer Punkt sei unter anderem die verlangte Beweisumkehr, die es im öffentlichen Recht gar nicht gibt. Genauer gehe es um die Tatsache, dass nun vom Hundehalter verlangt werde, auf eigene Kosten ein fachärztliches Gutachten – was immer das auch bedeuten mag – einzuholen, um zu beweisen, dass es sich bei seinem Tier um keinen so genannten “Kampfhund” handle. Weiters solle es in Wien ab Juli ausreichend sein, dass die Behörde, also die Wiener Polizei, nur auf Grund äußerlicher Erscheinungsmerkmale des Hundes die Behauptung aufstellen kann, dieser sei hundeführscheinpflichtig, kritisierte Madejski, der zudem die Frage aufwarf, ob die Stadt Wien dafür die Exekutive zu Hunderassenexperten ausbilden werde. Ausserdem hielt er fest, dass dieses Gesetz schon auf Grund der mangelnden Personalausstattung der Polizei nicht exekutierbar und kontrollierbar sein werde.

Thema Hundeführschein: Stadträtin und Polizei im Interview

Die Grünen Wien forderten die Einführung eines Hundeführscheins für alle Hunde ab einem Körpergewicht von sieben Kilogramm. “Die Einführung eines Hundeführscheins nur für HalterInnen von Hunden bestimmter Rassen ist fachlich nicht begründbar, nicht zielführend und nicht durchführbar”, betonte die Klubobfrau der Grünen Wien, Maria Vassilakou. “Die Definition von Hunderassen zur Gefährlichkeitsbeurteilung wird von Veterinärexperten, Tierschutzorganisationen und Tierärzten vehement abgelehnt. Auch statistisch lässt sich nicht belegen, dass die Hunde der betroffenen Rassen ein auffälligeres Beißverhalten hätten.”

Stadträtin Ulli Sima: “Mit dem Führschein wollen wir Ängste und Gefahren in der Stadt minimieren, die Opposition hingegen verschleppt und verzögert mit fadenscheinigsten Argumenten. Der Führschein werde auf jeden Fall am 1. Juli in Kraft treten, wenn nötig mit einer zusätzlichen Sitzung des Landtags.  Nach einer Übergangsfrist von einem Jahr sei es durchaus denkbar, die Liste der Hunderassen durch – unter anderem – den Schäferhund oder auch den Dobermann zu ergänzen. Das Gesetz wurde mit vielen ExpertInnen und Experten erarbeitet und wird nun umgesetzt, auch wenn das ÖVP, FPÖ und Grüne den Willen der Wienerinnen und Wiener nicht akzeptieren wollen”.

Ulli Sima zur Schutzhundeausbildung

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Quelle: ots

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