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	<title>Kommentare zu: Impfung &#8211; Erfolgreicher Start in ein unbeschwertes Katzenleben</title>
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	<description>Informatives und Unterhaltsames rund um Hund, Katze und Kleintiere.</description>
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		<title>Von: TierarztBLOG.com &#8211; DAS UNTERHALTSAME WISSENSPORTAL FÜR TIERFREUNDE &#187; Racker oder Schmusebär? – Schon Babykätzchen zeigen ihren Charakter</title>
		<link>http://www.tierarztblog.com/2010/04/28/impfung-katze-fip-tollwut-katzenschnupfen-katzenseuche-katzenleukamie/comment-page-1/#comment-1799</link>
		<dc:creator>TierarztBLOG.com &#8211; DAS UNTERHALTSAME WISSENSPORTAL FÜR TIERFREUNDE &#187; Racker oder Schmusebär? – Schon Babykätzchen zeigen ihren Charakter</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Jun 2010 09:07:28 +0000</pubDate>
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		<description>[...] LINK EMPFEHLUNG: Impfung – Erfolgreicher Start in ein unbeschwertes Katzenleben [...]</description>
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		<title>Von: Martin</title>
		<link>http://www.tierarztblog.com/2010/04/28/impfung-katze-fip-tollwut-katzenschnupfen-katzenseuche-katzenleukamie/comment-page-1/#comment-1341</link>
		<dc:creator>Martin</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Apr 2010 10:19:31 +0000</pubDate>
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		<description>&gt;In welchem Turnus die Impfung aufgefrischt werden sollte, entscheidet der Tierarzt.&lt;
Das enscheidet nicht der Tierarzt sondern der Hersteller und nach dessen Angaben in den Fachinformationen muss der TA handeln.
Wenn nicht trägt  er(aus d. Sicht des Herstellers) er die Verantwortung. Aber wo kein Kläger da kein Richter.

Deshalb entscheidet letztendlich der Tierhalter was geimpft wird. (der sich hoffentlich gut informiert hat). Denn wenn das Tier einen Schaden erleidet, bleibt er über. Was bei chronisch kranken Tieren sehr oft nicht bedacht wird.

Die EU-Bestimmungen sehen zwar den Tollwutschutz zwingend vor, aber die Intervalle sind jetzt auf 3 - 4 Jahre je nach Hersteller gelockert worden. Schon seit 2004, aber mit der Umsetzung haperts. Das sollte aber in Deutschland und in Österreich kein Thema mehr sein. Da wurden die Landesgesetze schon angepasst.
Das betrifft aber eigentlich nur die Ein-und Ausreise. Wer nicht verreist muss nur auf die gesetzlichen Bestimmungen im Falle eines Tollwutverdachts aufpassen (gilt aber für Freigängerkatzen). Da gelten aber auch die Wiederholungsimpfungen nach Herstellerangaben. Siehe Gebrauchsinformation die jedem zur Verfügung gestellt werden muss.

Grüße Martin</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&gt;In welchem Turnus die Impfung aufgefrischt werden sollte, entscheidet der Tierarzt.&lt;<br />
Das enscheidet nicht der Tierarzt sondern der Hersteller und nach dessen Angaben in den Fachinformationen muss der TA handeln.<br />
Wenn nicht trägt  er(aus d. Sicht des Herstellers) er die Verantwortung. Aber wo kein Kläger da kein Richter.</p>
<p>Deshalb entscheidet letztendlich der Tierhalter was geimpft wird. (der sich hoffentlich gut informiert hat). Denn wenn das Tier einen Schaden erleidet, bleibt er über. Was bei chronisch kranken Tieren sehr oft nicht bedacht wird.</p>
<p>Die EU-Bestimmungen sehen zwar den Tollwutschutz zwingend vor, aber die Intervalle sind jetzt auf 3 &#8211; 4 Jahre je nach Hersteller gelockert worden. Schon seit 2004, aber mit der Umsetzung haperts. Das sollte aber in Deutschland und in Österreich kein Thema mehr sein. Da wurden die Landesgesetze schon angepasst.<br />
Das betrifft aber eigentlich nur die Ein-und Ausreise. Wer nicht verreist muss nur auf die gesetzlichen Bestimmungen im Falle eines Tollwutverdachts aufpassen (gilt aber für Freigängerkatzen). Da gelten aber auch die Wiederholungsimpfungen nach Herstellerangaben. Siehe Gebrauchsinformation die jedem zur Verfügung gestellt werden muss.</p>
<p>Grüße Martin</p>
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